Sitzungsprotokoll vom 30.03.2023

Niederschrift über die Sitzung

des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 30.03.2023 im Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.

Beginn: 19:30 Uhr

Ende  : 21:30 Uhr

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

 

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günther Eckbauer, Josef Fraunhofer, Ulrich Hansbauer, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Fritz Lohr, Robert Meilner, Andreas Ries, Andrea Sextl;

 

Nicht anwesend waren: Anton Neumeier, Andreas Wenzeis, Stephan Reff, Rainer Hausladen, Kolbeck Stefan;

 

 

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

 

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Martin Irregen

 

 

Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g

 

1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 16.03.2023, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung:  12 : 0 

 

  1. Informationen:
  • Nächste Sitzung 19.04.2023, voraussichtlicher Beginn 19.00 Uhr
  • Ortstermin Radweg B 20 am 10.05.2023 um 15.00 Uhr bei Gärtnerei Fisch
  • Vorstellung Mitmachzirkus am 20.04. und 21.04.2023

 

3. Gemeinde Zeilarn: Stellungnahme, Bauleitplanung;

Die Gemeinde Zeilarn bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "SO Solarpark Bildsberg" und zur Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 21.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung wird keine Stellungnahme abgegeben.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

4. Gemeinde Hebertsfelden: Stellungnahme, Bauleitplanung;

Die Gemeinde Hebertsfelden bittet um eine Stellungnahme zum Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "SO Solarpark Auhof" und zur Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 42.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung wird keine Stellungnahme abgegeben.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

5. Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt 21: Aufstellungsbeschluss;

 

Beim neuen Baugebiet in Rogglfing, der Erweiterung der Sportplatzsiedlung hat sich nach der ersten Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes herausgestellt, dass wegen des geplanten Dorfgebietes doch der Flächennutzungsplan geändert werden muss.

 

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 21.  

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert. Es wird ein neues Deckblatt Nr. 21 für ein „WA und MD Sportplatzsiedlung III“ in Rogglfing erstellt für die Fl. Nr. 20, 238, 240, 240/2, 241, 242, 242/1, 242/2, 242/3, 242/4, 242/5, 242/6, 242/7, 242/8, 243 und 244 der Gemarkung Rogglfing.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt 21 und Bebauungsplan Sportplatzsiedlung 3. Erweiterung: Auslegungs- und Billigungsbeschluss;

Bürgermeister Thurmeier stellt die Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 21 samt Begründung vor.

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes „Deckblatt 21“ des Ing. Büros Manfred Gramer aus Zeilarn in der Fassung vom 30.03.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch , sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Bürgermeister Thurmeier stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans Sportplatzsiedlung 3. Erweiterung samt Begründung vor.

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans Sportplatzsiedlung 3. Erweiterung des Ing. Büros Manfred Gramer aus Zeilarn in der Fassung vom 30.03.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch , sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

6. Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt 24 und Bebauungsplan „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“: Aufstellungsbeschluss;

Bürgermeister Thurmeier erklärt die geplante Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und die Notwendigkeit der Aufstellungsbeschlüsse für eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes Hirschhorn.

 

Er trägt den Namen „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“.

 

Bebauungsplan „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“:  Aufstellungsbeschluss und Flächennutzungsplanänderung: Änderungsbeschluss;

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“ für die Fl. Nr. 414, 413, 412/23, 412, 410/7, 410, 408, 418, 409, 406, 404, 404/5, 405/3, 408/6, 89, 89/2, 89/3, 89/4, 89/5 und 89/6 der Gem. Hirschhorn.

 

Der Lageplan des Bauamtes vom 30.03.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert. Es wird ein neues Deckblatt Nr. 24 für die „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“ erstellt.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

7. Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt 24 und Bebauungsplan „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“: Auslegungs- und Billigungsbeschluss;

Bürgermeister Thurmeier stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „1. Erweiterung Gewerbegebiet Hirschhorn“ mit der Begründung und den Textlichen Festsetzungen vor. Im Anschluss wird der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt 24 mit Begründung und Umweltbericht vorgestellt.

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf für den Bebauungsplan „1. Erweiterung GE Hirschhorn“ des Ing. Büros Breinl in der Fassung vom 30.03.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch , sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Der Marktgemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes „ Deckblatt 24“ des Ing. Breinl in der Fassung vom 30.03.2023 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch , sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

8. Freiflächen PV Steinbach“: Aufstellungsbeschluss;

 

Bürgermeister Thurmeier verliest den Antrag auf Aufstellungsbeschluss „Photovoltaikanlage Hetzenberger Feld“ von XXX und stellt das Vorhaben anhand eines Lageplans vor.

Es wird festgestellt, dass das Vorhaben den Punkt 1 des Kriterienkatalogs des Marktes Wurmannsquick nicht erfüllt.

Dieser besagt, dass der Antragsteller ein privilegierter Landwirt nach BauGB sein muss.

Es folgt eine rege Diskussion über den Punkt 1 des Kriterienkatalogs den der Marktgemeinderat am 20.05.2021 beschlossen hat.

Folgende Varianten wurden abgestimmt.

  1. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage von XXX wird vertagt.

 

Abstimmung:  3  :  8     

(Marktgemeinderat Meilner hat gem. Art. 49 GO an der      

 Abstimmung nicht teilgenommen.)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Aufstellungsbeschluss und Flächennutzungsplanänderung: Änderungsbeschluss;

 

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Hetzenberger Feld“ für die Fl. Nr. 473, 474 und 468 der Gem. Hirschhorn.

 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert. Es wird ein neues Deckblatt Nr. 25 für ein „SO Sondergebiet Solarpark Hetzenberger Feld“ erstellt.

 

Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabensträger.

 

Abstimmung:  0  :  11

(Marktgemeinderat Meilner hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Der Marktgemeinderat beschließt: Der Kriterienkatalog, den der Marktgemeinderat am 20.05.2021 beschlossen hat, wird geändert.

 

Abstimmung:  6  :  6

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

9. Änderung Flächennutzungsplan „Deckblatt 19“: Vorentwurf;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans „Deckblatt 19, WA Eglsee VI“ vor.

Keine Abstimmung

 

10. Bebauungsplan „Eglsee VI“: Vorentwurf;

 

Bürgermeister Thurmeier stellt den Vorentwurf des Bebauungsplans „WA Eglsee VI“ vor.

Keine Abstimmung: 

 

 

11. Schöffenwahl für Schöffenperiode 2024-2028:

Für die anstehende Schöffenwahl liegen dem Markt Wurmannsquick drei Bewerbungen vor.

 

Der Marktgemeinderat beschließt:

Der Markt Wurmannsquick nimmt die Bewerbungen von Frau XXX, Herrn XXX und Frau XXX an und schlägt sie zur Schöffenwahl an das Amtsgericht Eggenfelden vor.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

12. XXX: Antrag auf Vorbescheid;

Herr XXX stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer landw. Lagerhalle auf seinem Grundstück Fl.Nr. 861 Gem. Hirschhorn.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

13. XXX: Bauantag;

Die Eheleute XXX stellen einen Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 428 Gem. Hickerstall.

 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

 

14. Schule Wurmannsquick: Neue Sprungkästen;

Die beiden alten Sprungkästen wurden für insgesamt 800,- € nach Mitterskirchen verkauft. Das entspricht ca. 50% des Neupreises.

Die neuen Sprungkästen mit Zubehör kosten ca. 3000,- € zuzüglich Versandkosten.

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Ankauf zu.

 

Abstimmung:  12  :  0

 

15. Wünsche und Anträge:

 

  • Keine