Sitzungsprotokoll vom 11.04.2019

Niederschrift über die Sitzung,des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 11.04.2019 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

 

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Fritz Lohr, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner, Erwin Werner

Nicht anwesend waren:

Josef Fraunhofer

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Julia Aigner

 

 

  1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der nach einer Änderung bei Top 10 und Top 11, einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Informationen: 
  • 70-jährigen Jubiläumsabend des SSV Wurmannsquick am Samstag, den 04.05.2019
  • Nächste Sitzung am 30.04.2019, statt am 02.05.2019

 

  1. Flächennutzungsplan Änderung, Deckblatt 13 – Hirschhorn Kronwinkel: Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Deckblatt 13 „Hirschhorn Kronwinkel“.

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplans Kronwinkel I.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung betrifft insbesondere die FlNrn. 69, 69/3, 82, 82/1, 82/2, 82/6, 82/7, 85/2, 86 und 86/2 der Gemarkung Hirschhorn.

Dies ist der Bereich nördlich bzw. westlich der Gerastraße in Hirschhorn in Richtung Hinterholzen.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Bebauungsplan Kronwinkel I, Aufstellungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Wohnbaugebiet.

Es trägt den Namen „Kronwinkel I“.

Es umfasst die Grundstücke Flnrn. 69/2, 82, 82/2, 82/7 der Gemarkung Hirschhorn.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Änderung Flächennutzungsplan, Deckblatt 12 - Wurmannsquick Nordost: Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Deckblatt 12 „Wurmannsquick Nordost“.

Es kommt das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nordost.

Der Geltungsbereich betrifft insbesondere die FlNr. 1406/9 der Gemarkung Lohbruck und FlNrn. 161, 162, 165, 166/4, 166/5, 172 der Gemarkung Wurmannsquick. Dies ist der Bereich östlich der Eggenfeldener Straße zwischen Tennisplätze im Norden bis zum Rastorfer Ring im Süden.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Bebauungsplan Gewerbegebiet Nordost, Aufstellungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Gewerbegebiet.

Es trägt den Namen „Gewerbegebiet Nordost“

Es umfasst die Grundstücke der Flnr. 1406/9 der Gemarkung Lohbruck und Flnr. 161 der Gemarkung Wurmannsquick (Teilbereich früheres Kindermannareal).

Es kommt das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Anwendung, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auch wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans in dem bisherigen Gebiet (Innenbereich, § 34 BauGB) der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Eglsee IV, 1. Änderung Bebauungsplan: Abwägungsbeschluss über Bedenken und Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB;

Bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfes (§ 3 Abs. 2 BauGB) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Eglsee IV wurden von den Bürgern keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

Es wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt:

 

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn

Eggenfelden

Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten

Pfarrkirchen

Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern

Landau/Isar

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

München

Bayernwerk Netz GmbH

Eggenfelden

Deutsche Telekom Technik GmbH

Regensburg

Gemeinde Mitterskirchen

Mitterskirchen

Landratsamt Rottal-Inn Tiefbauabteilung

Pfarrkirchen

Landratsamt Rottal-Inn Kreisbrandrat

Pfarrkirchen

Landratsamt Rottal-Inn Naturschutzbehörde

Pfarrkirchen

Landratsamt Rottal-Inn Kreisbaumeister

Pfarrkirchen

Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz

Pfarrkirchen

Landratsamt Rottal-Inn Gesundheitsamt

Pfarrkirchen

Polizeiinspektion Eggenfelden

Eggenfelden

Regierung von Niederbayern

Landshut

Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle PAN

Pfarrkirchen

Stadt Eggenfelden

Eggenfelden

Vermessungsamt Pfarrkirchen

Pfarrkirchen

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Deggendorf

 

 

Keine Stellungnahme wurde abgegeben bzw. keine Einwendungen wurden erhoben von:

- Polizeiinspektion Eggenfelden

- Regierung von Niederbayern

- Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle PAN

- Stadt Eggenfelden

- Vermessungsamt Pfarrkirchen

- Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz

- Gemeinde Mitterskirchen

- Landratsamt Rottal-Inn Tiefbauabteilung

- Landratsamt Rottal-Inn Kreisbrandrat

- Landratsamt Rottal-Inn Naturschutzbehörde

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten

- Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern

- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

- Bayernwerk Netz GmbH

 

Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht von:

 

  1. Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn:

Abfallgefäße müssen an der ausgebauten Purmannstraße zur Abholung bereitgestellt werden, da die östlich angrenzende Stichstraße mangels Wendemöglichkeit von Abfallsammelfahrzeugen nicht befahren werden kann.

Abwägung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Landratsamt Rottal-Inn, Gesundheitsamt:

Das Bebauungsgebiet ist an die zentrale Wasserversorgung des Marktes Wurmannsquick anzuschließen. Alles Trinkwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch darf dann nur noch aus der öffentlichen Wasserversorgung entnommen werden. Die anfallenden Hausabwässer sind der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die anfallenden Abwässer nicht chemisch verunreinigt sind. Die festen Abfallstoffe sind auf hygienisch und wasserwirtschaftlich unbedenkliche Art und Weise zu entsorgen.

Abwägung:

Das Baugebiet wird an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen. Die Abwässer werden der kommunalen Kanalisation zugeführt. Es wird darauf geachtet, dass die Abwässer nicht chemisch verunreinigt werden. Die festen Abfälle werden durch den Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn zentral entsorgt.

 

  1. Deutsche Telekom Technik GmbH:

Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Bei der Planung der Bauausführung ist darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden. Es ist sicherzustellen, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert wird.

Abwägung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:

Das Niederschlagswasser soll gemäß § 55 WHG vorrangig versickert werden. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens sollte vor der Festlegung der Niederschlagswasserbeseitigung untersucht werden. Es gilt abzuklären, ob ein Wasserrechtsverfahren erforderlich ist.

Abwägung:

Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der bestehenden Bodenverhältnisse nicht möglich, daher wird eine Ableitung in das Regenrückhaltebecken Eglsee in Oberöd durchgeführt. Es ist kein neues Wasserrechtsverfahren notwendig, da gemäß Änderungsbescheid des Landratsamts Rottal-Inn zum Regenrückhaltebecken Oberöd vom 30.11.2017 noch ein Speichervolumen von 20 m³ frei ist, welches für diese Bebauungsplanänderung ausreichend ist.

 

  1. Landratsamt Rottal-Inn, Kreisbaumeister:

Es werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

Das Maß der baulichen Nutzung ist allerdings hinreichend bestimmt festzusetzen. Da lediglich eine maximale Grundflächenzahl (GRZ), aber weder eine maximale Geschoßflächenzahl (GFZ) noch eine Obergrenze der Gebäudehöhe oder Anzahl der Geschosse festgesetzt sind, ist das Maß der baulichen Nutzung nicht ausreichend bestimmt.

Zugleich wird sowohl offene als auch geschlossene Bauweise festgesetzt. In diesem Fall sollte man auf eine Festsetzung der Bauweise ganz verzichten.

Abwägung:

Das Maß der baulichen Nutzung wird für die vorliegende Änderung dahingehend konkretisiert, dass eine Obergrenze der zulässigen Geschossflächenzahl mit 0,8 (abweichend vom bisherigen BPL mit 0,6) definiert wird. Die Wandhöhe ergibt sich aus den bisher zulässigen und auch noch gültigen Festsetzungen mit 6,85 m, hier besteht kein Änderungsbedarf. Als Bauweise wird alleine die offene Bauweise festgesetzt.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Kläranlage Wurmannsquick: Nachtragsangebot Firma Kellhuber, Eggenfelden;

Von der Fa. Kellhuber, Eggenfelden wurde ein Nachtragsangebot für einen 30 m³ großen Fertigbehälter für Trübwasserspeicher für die Kläranlage Wurmannsquick eingeholt. Der Angebotsumfang wurde dem Marktgemeinderat erklärt.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Das Nachtragsangebot der Fa. Kellhuber, Eggenfelden über 33.697,61 €, brutto wird angenommen und der Auftrag erteilt. Der Angebotspreis wird sich aufgrund von geringeren Massen beim Aushub und verfüllen voraussichtlich noch um ca. 8.000,00 € verringern.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Kläranlage Wurmannsquick: Vergabe Laborausstattung;

Für die Prüfung des eingeleiteten Wassers werden zwei stationäre Probenehmer benötigt.

Es wurde ein Angebot von der Fr. J. Probst jun., Zachenberg eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 13.011,94 € brutto.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Das Angebot der Fa. J. Probst jun. wird angenommen und die Geräte bestellt.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Dorfwiesenprojekt: Vorstellung;

Bürgermeister Thurmeier stellt dem Marktgemeinderat das Dorfwiesenprojekt für blühende Dorfwiesen im Landkreis Rottal-Inn vor.

Im Markt Wurmannsquick wäre für dieses Projekt die „Bauernschreinerwiese“ zwischen Friedhof und Parkplatz Alte Schule vorgesehen.

Zuvor findet eine Ortsbegehung mit dem Landschaftspflegeverband Rottal-Inn statt um festzustellen ob die Wiese geeignet ist und ob eine Grasnarbe abgezogen werden muss.

Der Anbau und das Saatgut werden vom Landschaftspflegeverband übernommen und werden über Zuschüsse bezahlt.

Der Markt Wurmannsquick wäre für das Mähen der Wiese (2 x jährlich) und die Abfahrt des Mähgutes verantwortlich.

Der Marktgemeinderat beschließt an dem Dorfwiesenprojekt teilzunehmen.

Abstimmung: 15 : 1

 

  1. XXX, Am Eheberg 31; Bauantrag:

XXX stellen einen Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf ihrem Grundstück FlNr. 621/18, Gemarkung Hirschhorn.

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Am Eheberg I“ und hält alle Festsetzungen ein.

Der Bau eines Wintergartens ist gem. Art. 57 BayBO nicht verfahrensfrei. Es wurde ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung gestellt.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Dem Bauvorhaben wird gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. XXX, Töging; Bauantrag:

XXX stellt einen Bauantrag auf Umbau des Wohnhauses und Erweiterung der Garage auf ihrem Grundstück FlNr. 293, Gemarkung Hickerstall.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. XXX, Grafing 1; Bauantrag:

XXX stellt einen Bauantrag auf Neubau eines Wintergartens zum bestehenden Einfamilienhaus auf seinem Grundstück FlNr. 874, Gemarkung Martinskirchen.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Der Bau eines Wintergartens ist nicht verfahrensfrei.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Kindergarten Rogglfing: Vergabe Türe;

Bürgermeister Thurmeier informiert den Marktgemeinderat, dass bisher nur acht Kinder für das neue Kindergartenjahr 2019/2020 in Rogglfing angemeldet sind. Bei unter 10 Kindern würde die Hälfte der Förderung wegfallen.

Der Marktgemeinderat ist einverstanden, die Vergabe der Türe für den Kindergarten Rogglfing zurück zu stellen und über die Zukunft des Kindergarten Rogglfing in der nächsten Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu diskutieren.

 

  1. Bankett- und Böschungsmäharbeiten: Angebot Wolfsberger;

Herr Wolfsberger, Wurmannsquick legt ein Angebot für die Bankett- und Böschungsmäharbeiten in Wurmannsquick vor, diese kosten im Mulchverfahren wie bisher 65,00 € netto / Stunde. Bankett- und Böschungsmäharbeiten im Absaugverfahren kosten pro Stunde 85,00 € netto. Entsorgung des Mähgutes beläuft sich auf 4,00 € / cbm.

Die Mähtätigkeit im Absaugverfahren bringt viele Vorteile für Natur und geringere Kosten für den Straßenunterhalt.

Der Marktgemeinderat beschließt: Die Bankett- und Böschungsmäharbeiten sollen im Absaugverfahren zwei Mal im Jahr durchgeführt werden. Der Auftrag wird an Herrn Wolfsberger erteilt.

Abstimmung: 13 : 3

 

  1. Einziehung eines Teilstückes der Gemeindestraße 5 „In Angerstorf“ im gemeindlichen Bestandverzeichnis:

XXX beantragt die Einziehung (= Entwidmung) eines Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße 5 „In Angerstorf“ (Fl.-Nr. 1071, Gemarkung Lohbruck).

Das betroffene Teilstück verläuft in Nord/Süd-Richtung. Der Beginn des Teilstücks grenzt im Norden auf östlicher Seite an den Beginn des Eigentümerwegs Fl.-Nr. 1077 bzw. die nord-westliche Grundstücksecke der Fl.-Nr. 1205. Auf westlicher Seite an den nord-östlichen Grenzverlauf des Grundstücks Fl.-Nr. 1086.

Das Teilstück grenzt im Süden an die Gemeindestraße 66 „PAN 51 – Angerstorf 2“ und endet dort.

XXX ist Besitzer aller anliegenden Privatgrundstücke (landw. Flächen) an dieses Teilstück.

Aufgrund der örtlichen Eigentumsverhältnisse hat das beschriebene Teilstück seine Verkehrsbedeutung verloren. Es dient lediglich noch Zwecken des Antragstellers zum Erreichen seiner eigenen Grundstücke. Ein Nutzungsinteresse des Teilstücks durch andere Grundstücksanlieger ist nicht ersichtlich.

Die Absicht der Einziehung wurde vom 18.10.2018 bis 21.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit kann das Teilstück dieser Gemeindestraße gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen werden. Mit der Einziehung erhält die Straße die Eigenschaft eines Privatweges und es entfällt der Gemeingebrauch.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Das beschriebene Teilstück der Gemeindestraße 5 „In Angerstorf wird in einer Länge von ca. 96 m gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Ausstattung Büro Rathaus:

Für die neue Ausstattung der Büros im Rathaus Zimmer 1 und Zimmer 6 wurden Angebote von zwei Firmen eingeholt.

Der Marktgemeinderat beschließt: Den Auftrag für die Ausstattung der Büros erhält die Fa. Horneck Bürodesign, Eggenfelden zu einem Angebotspreis von 3.703,64 €.

Abstimmung: 16 : 0

Für den weiteren Bürobedarf (Multifunktionsgerät mit Fax, Kabelschacht, Bürodrehstühle, Besucherstühle, Malerarbeiten, Deckenbeleuchtung Vorhänge/Jalousie, evtl. Bildschirmhalterung) wird Bürgermeister Thurmeier ermächtigt die Anschaffungen in eigener Zuständigkeit an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. XXX, Purmannstraße: Antrag Schaffung Bushaltestelle;

Zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 im September dieses Jahres starten viele Kinder aus der Purmannstraße und der Weningstraße ihre Schullaufbahn. In den folgenden Jahren kommen noch weitere Kinder hinzu, insbesondere durch die Grundstücke im neuen Baugebiet. Um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten stellen die Anwohner einen Antrag für die Schaffung einer Bushaltestelle an der Kreuzung Weningstraße / Öttinger Straße.

Der Marktgemeinderat genehmigt die Schaffung der beantragten Bushaltestelle. Es wird noch Rücksprache mit dem Anlieger und dem Landkreis gehalten.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. Erfrischungsgeld für Wahlhelfer bei Europawahl:

Der Marktgemeinderat beschließt: Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der diesjährigen Europawahl beträgt wieder 20,00 €.

Abstimmung: 16 : 0

 

  1. 3D-Lernlabor im BizJuz, Eggenfelden; Information:

Bürgermeister Thurmeier informiert den Marktgemeinderat nochmals über das neu entstehende 3D-Lernlabors. Die Einrichtung soll Schulklassen dienen um z.B. mit 3D-Druckern und Virtual-Reality-Brillen das Unterrichtsangebot zu ergänzen.

Die jährlichen Kosten für alle teilnehmenden Gemeinden der Rottaler Hofmarken belaufen sich auf 7.000 € jährlich. Diese würden nach einem Schlüssel auf die Gemeinden verteilt. Der Anteil für den Markt Wurmannsquick beträgt 2.805,00 € auf drei Jahre verteilt.

Eine Entscheidung wird nochmals zurück gestellt, bis ein Gespräch mit der Schulleitung der Schule Wurmannsquick stattgefunden hat.

 

  1. Bepflanzung Kirchenumfeld Rogglfing:

Bürgermeister Thurmeier informiert den Marktgemeinderat anhand eines Lageplanes vom Kirchenumfeld in Rogglfing, über die geplante Bepflanzung der Grünflächen im Bereich der Kirche und des Dorfladens, die bei der Ortsbegehung mit dem ALE besprochen wurde.

Die Bepflanzung am Kirchenumfeld ist über die Dorferneuerung Rogglfing förderfähig. Bei der Grünfläche im Bereich des Dorfladens handelt es sich um eine bestehende Bepflanzung und ist nicht förderfähig. Diese Fläche wird vom Bauhof hergerichtet.

 

  1. Wünsche und Anträge:

Wald: Alte Schule Übergang Bürgertreff sind zwei Lampen defekt

Lohr: Verkehrsspiegel Bachstraße ist gewölbt, muss ausgetauscht werden

Strobl: Rogglfing bis Laimbichl Begrenzung auf 50 km/h

 

 

 

 

Wurmannsquick, den ………………………………………

 

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