Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 24.11.2022 im
Sitzungssaal des Rathauses in Wurmannsquick.
Beginn: 19:30 Uhr
Ende : 21:45 Uhr
Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister Georg Thurmeier;
Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Hansbauer Ulrich, Rainer Hausladen, Christoph Laibinger, Georg Leitner, Fritz Lohr, Robert Meilner, Anton Neumeier, Stephan Reff, Andreas Ries, Andreas Wenzeis;
Nicht anwesend waren: Stefan Kolbeck, Andrea Sextl;
Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier
Schriftführer: Erwin Sextl
Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g
1.Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungs-niederschrift vom 03.11.2022, der nach einer Änderung bei Punkt 6 und Punkt 11 einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 15 : 0
2. Informationen:
- Ausschreibung erster Block Schule
- Weihnachtsfeier am 02.12.2022 in Rogglfing
3. Gemeinde Erlbach: Stellungnahme zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Kirchberg“;
Die Gemeinde Erlbach bittet um eine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Kirchberg“.
Der Marktgemeinderat beschließt: Zum vorliegenden Bebauungsplan und Flächennutzungsplan wird keine Stellungnahme abgegeben.
Abstimmung: 15 : 0
4. Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungseinrichtung: Änderung der Gebühren;
Die Gebühren der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungseinrichtung wurden neu kalkuliert. Die Grundgebühr wurde kaum verändert. Bei den Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis 4 m³/h beträgt die Gebühr 36,96 € im Jahr (vorher 37,00 €), bis 10 m³/h 92,52 € im Jahr (vorher 120,00 €), bis 16 m³/h 147,96 € im Jahr (vorher 144,00 €) und über 16 m³/h 231,24 € im Jahr.
Die Verbrauchsgebühr wurde moderat erhöht von 0,90 €/m³ auf 1,01 €/m³. Es sind dies alles Nettopreise. Die Gebühren werden rückwirkend zum 01.01.2022 angepasst. Ein entsprechender Rückwirkungsbeschluss wurde am 25.11.2021 gefasst.
Der Kalkulationszeitraum umfasst 3 Jahre (2022-2024)
Abstimmung: 15 : 0
5. XXX, XXX: Bauantrag;
Herr und Frau XXX und XXX stellen einen Bauantrag für den Anbau einer landwirtschaftlichen Lager– und Unterstellhalle mit Hofwerkstatt und Errichtung eines Kälberunterstandes auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 547, Gemarkung Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
Zusätzlich beantragen die Eheleute XXX für den Bau der landwirtschaftlichen Lager- und Unterstellhalle die Zulassung einer Abweichung nach Art.63 Abs.1 BayBO, denn die geforderten Abstandsflächen zwischen dem geplanten Ersatzbau und dem bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden im Süden können nicht eingehalten werden.
Da diese Abweichung keine Beeinträchtigungen zur Folge hat, genehmigt der Marktgemeinderat diese.
Abstimmung: 15 : 0
6. XXX, XXX: Bauantrag;
Herr XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Austragshauses mit Garage auf seinem Grundstück Fl.Nr. 230, Gemarkung Hickerstall.
Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
7. XXX, XXX: Bauantrag;
Herr und Frau XXX stellen einen Bauantrag für die Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle als Ersatzbau auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1210 Gemarkung Martinskirchen.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
8. XXX, XXX: Bauantrag;
Frau XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau einer Freisitzüberdachung auf dem bestehenden Garagen-Flachdach auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 70/5, Gemarkung Hirschhorn.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
9. XXX und XXX: Bauantrag;
Herr XXX und Frau XXX stellen einen Bauantrag für den Neubau von zwei Lagerhallen auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 349/14, Gemarkung Wurmannsquick.
Die Bauherren beantragen für die Lagerhallen die Zulassung einer Abweichung nach Art.63 Abs.1 BayBO, denn die geforderten Abstandsflächen zwischen den beiden Hallen soll nicht eingehalten werden.
Weiterhin beantragen Sie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Baugrenzen sollen südseitig überschritten werden und die vorgeschriebene Firstrichtung soll bei einer Lagerhalle gedreht werden.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
10. XXX, XXX: Bauantrag;
Herr XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Carports mit Nebeneingang zum Kellergeschoss auf seinem Grundstück Fl.Nr. 621/69, Gemarkung Hirschhorn.
Es sind Abweichungen beim Baufenster, bei der Stellplatzlänge und beim Flachdach vorhanden.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
11. XXX, XXX: Bauantrag;
Frau XXX stellt einen Antrag auf Nutzungsänderung einer Dachgeschosswohnung in eine Gewerbeeinheit auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 219/8, Gemarkung Rogglfing.
Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: 15 : 0
12. XXX, XXX: Bauantrag;
Herr XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau einer Lager- und Unterstellhalle auf seinem Grundstück Fl.Nr. 349/13, Gemarkung Wurmannsquick. Da keine Abweichungen vorhanden sind, wird dieser im Freistellungsverfahren behandelt.
13. XXX, XXX: Bauvoranfrage für Errichtung einer Photovoltaikanlage;
Die XXX, XXX, stellt eine Bauvoranfrage zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet für Anlagen zur Nutzung von Solarenergien zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den FlNr. 116, 126, 128, 129, 130 TF, 131 TF und 132 Gem. Martinskirchen.
Für Freiflächenanlagen hat der Markt Wurmannsquick in der Sitzung vom 20.05.2021 einen Kriterienkatalog erstellt.
Die beantragte Anlage erfüllt die Nr. 1 und Nr. 2 des Kriterienkataloges nicht. Der Antragsteller muss privilegierter Landwirt in der Marktgemeinde Wurmannsquick (nach BauGB) sein. Dies ist nicht der Fall. Ebenfalls darf die Anlage nur auf betriebseigenen Flächen erfolgen. Dies ist auch nicht der Fall. Ein weiteres Problem könnte die denkmalgeschützte Kirche St. Koloman sein, denn die Photovoltaikanlage würde direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegen.
Die Abstimmung lautet, wer befürwortet die o. g. Bauvoranfrage:
Abstimmung: 0 : 15
Die Bauvoranfrage ist deshalb abgelehnt.
14. Mietvertrag für die Schule und Turnhalle:
Zwischen dem Markt Wurmannsquick und dem Schulverband Wurmannsquick-Mitterskirchen-Geratskirchen wird ein Mietvertrag für das Schulgebäude und der Turnhalle in Wurmannsquick geschlossen. Der Markt Wurmannsquick ist Eigentümer der beiden Gebäude. Es werden die Grundschüler und Mittelschüler in dieser Schule unterrichtet. Bürgermeister Georg Thurmeier trägt den Mietvertrag vor. Der Berechnungsmodus wird nicht verändert und richtet sich nach den Berechnungen der Vorjahre, d. h. die Kosten werden nach der Schülerzahl anteilig berechnet. In dem Mietvertrag sind auch sämtliche Nebenkosten wie Reinigungsfrauen, Hausmeister usw. aufgenommen.
Dem Mietvertrag hat die Schulverbandsversammlung bereits zugestimmt.
Abstimmung: 15 : 0
15. Zweckvereinbarung: Beförderungskosten
Zwischen dem Markt Wurmannsquick und dem Schulverband Wurmannsquick-Mitterskirchen-Geratskirchen wird eine Zweckvereinbarung über die Schulbeförderungskosten abgeschlossen. Bürgermeister Georg Thurmeier trägt die Zweckvereinbarung vor. Darin wird geregelt, wie die Abrechnung der Kosten zwischen dem Markt und dem Schulverband erfolgt.
Die Schulverbandsversammlung hat dieser Zweckvereinbarung bereits zugestimmt.
Abstimmung: 15 : 0
16. Information:
Im Betriebsgebäude der Kläranlage Höllbruck werden drei kaputte Fenster durch neue Kunststofffenster ersetzt.
17. Antrag Anton Neumeier und Andreas Wenzeis:
Die Jugendbeauftragten Anton Neumeier und Andreas Wenzeis stellen einen Antrag auf Übernahme der Kosten für ein Abendessen für die mitwirkenden Vereine beim diesjährigen Ferienprogramm. Pro Programmpunkt sollen zwei Personen eingeladen werden und es soll pro Person ein Essen und zwei Getränke übernommen werden. Dies soll ein Dankeschön für die Organisation und Durchführung sein. Zusätzlich soll der persönliche Austausch der Teilnehmenden untereinander sowie mit den Jugendbeauftragten des Marktes gefördert werden.
Der Marktgemeinderat beschließt, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.
Abstimmung: 15 : 0
18. Wünsche und Anträge:
Laibinger: - GE Schilling, Bau der Stichstraße
- Rohrbruch Feuerhausgasse, Teerschicht nicht
hochwertig
- Information: 19.02.2023 Faschingszug
Wenzeis: - Sportplatzsiedlung, fehlende Teerarbeiten
Fraunhofer: - Teuerer Strom evtl. Möglichkeiten für
Stromnetz prüfen (Zusammenschlüsse)
Rettenbeck: - Straßenbeleuchtung: Stand Abschaltung
- Straßenteerung in Eglsee, Weningstraße
Leitner: - Förderprogramm für Streuobstwiesen auf
gemeindeeigenen Flächen
Abstimmung: 15 : 0
Vorsitzender: …………………………………
Schriftführer:…………………………………….