Trinkwasseruntersuchung 2018/2019

Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung 2001

 

 

Labor: UIS Umweltinstitut synlab
Probenbezeichnung: Reinwasser - Periodische Untersuchung
Probenahme am: März 2018

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Analysenparameter

Einheit

Ergebnis

Grenzwert n. TrinkwV 2001

Verfahren

         

 

Vor Ort Parameter

Aussehen (Farbe) Information   farblos   visuell

Reines Wasser ist farblos. Die natürliche blaue Eigenfärbung des Wassers wird erst bei großer Sichttiefe erreicht.

Färbungen können durch verschiedene Wasserinhaltsstoffe verursacht werden. Eisen und Huminstoffe färben das Wasser z. B. gelblich oder braun. Kupfer und Algen verursachen eine grüne Färbung. Gefärbtes Wasser erweckt den Verdacht auf Verunreinigung durch Oberflächenwasser, z. B. nach starken Niederschlägen oder Hochwasser. Durch mikrobiologische und chemische und hydrogeologische Untersuchungen ist die Ursache zu prüfen.

Neben der organoleptischen (visuellen) Prüfung werden nach der Trinkwasserverordnung auch objektive Messverfahren eingesetzt, indem der spektrale Absorbtionskoeffizent bei 436 nm (Absorptionsmaximum typischer Wasserfärbungen) photometrisch bestimmt wird.

Trübung (qualitativ) Information   klar   visuell

Reines Wasser ist klar. Trübungen entstehen durch ungelöste feindisperse Stoffe, wie feinen Sand, Ton, Schluff, Eisen, Mangan, organische Stoffe und Abfallstoffe. Auch Zinkablösungen in verzinkten Eisenrohren der Hausinstallation können zu milchig-weißen Trübungen führen. Die relativ häufig auftretende milchige, nach dem Stehen des Wassers schnell verschwindende Trübung ist dagegen durch Übersättigung mit Luft verursacht, (das Wasser wird von unten nach oben klar). Plötzliche auftretende Trübungen bei Grund und Quellwasser sind ein Hinweis für das Eindringen von Niederschlagswasser, das ungenügend durch Bodenfiltration gereinigt ist.

Die Trübung wird photometrisch mit dem Trübungsmessgerät gegen eine Formazin-Standart-Suspension (als TE/F: Trübungseinheiten Formazin) gemessen. Trübstoffe lassen sich auch abfiltern und als Filterrückstand bestimmen. Vor allem beim Einsatz von Desinfektionsverfahren mit UV-Licht kommt es durch Trübung zur Beeinträchtigung der Desinfektion.

Geruch (qualitativ) Information   ohne   DEV B1/2

Der Geruch ist eine physikalisch-chemische Charakterisierung des Trinkwassers. Mineralstoffe und gelöste Gase wie Sauerstoff und Kohlensäure verleihen dem Wasser einen frischen Charakter und tragen zu seinem Wohlgeschmack bei. Ein eventuell vorliegender Geruch kann nicht nur Güte und „Appetitlichkeit“ eines Trinkwassers beeinträchtigen, sondern unter Umständen auch auf eine Trinkwasserverunreinigung hindeuten. Geruchsbildende Stoffe natürlichen Ursprungs sind beispielsweise Schwefelwasserstoff, Huminstoffe und Eisen; anthropogen verursachte geruchsbildende Stoffe können z. B. Phenole, Mineralölprodukte, Kalilaugen, Chlor und Lösemittel sein.

Da es sich beim Geruch um eine Sinneswahrnehmung handelt, ist diese bei verschiedenen Personen unterschiedlich stark ausgeprägt. Der Geruchssinn empfindlicher Personen ist manchmal in der Lage, Stoffe wahrzunehmen, die in dieser Konzentration analytisch noch nicht fassbar sind. Aufgrund verschiedener chemisch-physikalischer Vorgänge, ist der Geruch meist von der Wassertemperatur abhängig. Für die Messung des Geruchsschwellenwertes wurden deshalb auch zwei Messtemperaturen festgelegt (12 und 25 °C). Geruchsbelastungen sollten aber in jedem Fall durch entsprechende Analytik abgeklärt und die Ursache identifiziert werden.

Wassertemperatur vor Ort (t) Information ° C 10,5   DIN 38 404-C4-2

Die Wassertemperatur wird von vielen Faktoren beeinflusst: Herkunft des Wassers, Standzeiten in Behältern und Rohrleitungen, Transportgeschwindigkeiten usw. Die Wassertemperatur hat einen großen Einfluss auf die allermeisten biologischen, chemischen und physikalischen Prozesse und ist deshalb auch für die Trinkwasserversorgung von großer Bedeutung.

Trinkwasser wird als besonders appetitlich empfunden, wenn seine Temperatur zwischen 7 und 12°C liegt; bei Temperatur > 15°C schmeckt Wasser häufig schal und fade. Die Temperatur der Grundwässer beträgt in unserem Raum zirka 10°C; sie ist kaum jahreszeitlichen Änderungen unterworfen. Die Trinkwasserverordnung setzt einen Grenzwert von 25°C fest; sehr kalte Wässer unter 5-6°C werden beim Trinken nicht mehr als angenehm empfunden und können gesundheitsbeeinträchtigend wirken (Magen- Darm- Nierenstörungen).

pH-Wert (vor Ort) pH T Information   7,28 6,5 - 9,5 DIN 38 404-C5

Der pH-Wert ist definiert als: Negativer dekadischer Logarithmus des Zahlenwertes der Aktivität des Hydroniumions in mol/l oder vereinfacht als „Maß für die Wasserstoffionenkonzentration. Die Angabe des negativen Logarithmus statt der Wasserstoffionenkonzentration selbst erfolgt aus Gründen der einfacheren Handhabung. Die Kontrolle des pH-Wertes ist wichtig, da der Einfluss auf alle chemischen und biologischen Vorgänge im Wasser erheblich ist. Die für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwässer werden in ihrem pH-Wert meist durch die Bodenpassage (CO2 der Bodenluft, Kontakt mit den Bodenmineralien) beeinflusst. Wässer aus Urgestein- und Bundsandsteinböden weisen meist niedrige pH-Werte, solche aus Gips- und Kalksteinböden meist höhere pH-Werte auf. Man empfindet den Geschmack als erfrischend, wenn der pH-Wert unter 7,5 liegt, das Wasser gleichzeitig kühl ist und eine hinreichende Menge an CO2 aufweist. Wasser mit einem pH-Wert von etwa 8 schmeckt häufig fade, bei noch höheren pH-Werten macht sich ein seifiger Geschmack bemerkbar.

Der pH-Wert in den zur Trinkwasserversorgung verwendeten Wässern ist direkt für den menschlichen Organismus unbedenklich. Indirekt können aber Gefährdungen dadurch entstehen, dass bei niedrigen pH-Werten es zu Korrosionserscheinungen in Rohrleitungen (verzinkten Stahl- und Kupferrohren) kommt und die Inhaltsstoffe dann in das Wasser übergehen könnten. Der pH-Wert darf nach der Trinkwasserverordnung weder unter 6,5 noch über 9,5 sein. Weiterhin darf bei metallischen oder zementhaltigen Werkstoffen – außer bei passiven Stählen – der pH-Wert des abgegebenen Wassers nicht unter dem pH-Wert der Calciumcarbonat-Sättigung liegen. Ein Absinken des pH-Wertes des Wassers unter diesen Sättigungswert bleibt bis zu 0,2 pH - Einheiten unberücksichtigt.

Leitfähigkeit (20°C) vor Ort Information µS/cm 598 2500 DIN EN 27 888

Die elektrische Leitfähigkeit ist ein Maß für den Gehalt an gelösten Salzen (Ionen, Elektrolyte) im Trinkwasser, gemessen in µS/cm. Eine Veränderung der normalerweise im unbeeinflussten Wasser stabilen Leitfähigkeit ist ein erster wichtiger Hinweis auf eine Verunreinigung desselben z.B. durch Salze (Erhöhung der Leitfähigkeit) oder durch Niederschlagswasser über oberflächennahe Einwirkung (Erniedrigung).

Die Gesamtheit der nicht flüchtigen, gelösten und ungelösten Wasserinhaltsstoffe wird als Abdampfrückstand bestimmt. Die Leitfähigkeit ist ein Summenparameter und gibt keine Aussage über einzelne Wasserinhaltsstoffe.

Sauerstoff, gelöst (09/10) O² mg/l --   DIN EN 25 814
         

Mikrobiologische Parameter nach Anlage 1 Teil I zu § 5 Abs. 2 TrinkwV Information

Einer der wichtigsten Aspekte bei der Beurteilung der Wasserqualität ist die Frage nach der Anwesenheit von Krankheitserregern. Das Darmbakterium Escherichia coli ( Benannt nach dem deutschen Kinderarzt Theodor Escherich ) vermehrt sich ebenso wie Viren und die meisten krankheitserregenden Bakterien nur im Körper von Warmblütern, nicht aber im Boden oder in der Wasserversorgungsanlage. Der Eintrag von Krankheitserregern in die Brunnen erfolgt beinahe ausschließlich durch fäkalienhaltiges sogenanntes Oberflächenwasser. Der Nachweis des Darmbakteriums Escherichia coli zeigt folglich eine Kontamination des Wassers mit Fäkalien an. Dabei sind die häufigsten Vertreter des E.coli selbst harmlos und als Symbiont in unserer Darmflora unverzichtbar. Bei dem Versuch, gefährliche Keime wie Salmonellen, Streptokokken im Labor nachzuweisen, werden diese jedoch regelmäßig von den im Übermaß vorhandenen E.coli überwuchert, der Nachweis der Krankheitserreger selbst ist oft sehr umfangreich. Durch die langjährigen Erfahrungen mit den Krankheitserregern spart man sich den differenzierenden und methodisch schwierigen Nachweis diverser Schadkeime und benutzt E.coli als Indikator für das Risiko. Weitere in der Trinkwasserverordnung aufgeführte Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung sind Enterokokken, Clostridium Perfringens und in der Aussagekraft eingeschränkt auch Coliforme Bakterien. Auch wenn bei diesen Bakterien das Indikatorprinzip angewendet wird, gelten sie nicht als Indikatorparameter im Sinne der Trinkwasserverordnung , da ihre Anwesenheit auf eine mögliche Gesundheitsgefahr hinweist.

Die Grenzwerte für bakterielle Werte liegen bei 100 „ Koloniebildenden Einheiten“ (KbE) je Milliliter für die Gesamtzahl, E.coli, Enterokokken und coliformen Bakterien dürfen in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.

Escherichia coli (E.coli): in 100 ml 0 0 Colilert
Enterokokken: in 100 ml 0 0 ISO 7899-2
Coliforme Bakterien: in 100 ml 0 0 Colilert
         

Chemische Parameter nach Anlage 2 Teil I zu § 6 Abs. 2 TrinkwV

Benzol µg/l < 0,3 1 DIN 38 407-F9-1
Bor B mg/l < 0,01 1 DIN EN ISO 11885
Bromat mg/l < 0,001 0,01 HM SUI S U-01:2004-06 (UST)
Chrom, gesamt Cr mg/l < 0,001 0,05 DIN 38 406-29
Cyanid, gesamt CN mg/l < 0,005 0,05 a. DIN 38 405-D14-1
1.2-Dichlorethan Information µg/l < 0,3 3 DIN EN ISO 10 301 (2)

Das Vorkommen von organischen Chlorverbindungen ist auf ihre verbreitete Verwendung im häuslichen, gewerblichen und industriellen Bereich (z. B. als Lösemittel zur Entfettung und chemischen Reinigung, als Extraktionsmittel sowie als Zwischenprodukt für chemische Synthesen) zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine Stoffgruppe, für die zur Trinkwasserbeurteilung eine Auswahl an Einzelstoffen getroffen wurde: 1,1,1-Trichlorethan, Tri- und Tetrachlorethen, Di- und Tetrachlormethan. Für die genannten Stoffe sind in Langzeitstudien kanzerogene Eigenschaften beschrieben, so dass durch entsprechende Trinkwassergrenzwerte eine möglichst geringe Belastung und ein sorgfältiger Umgang mit diesen Stoffen erreicht werden soll.

Fluorid F mg/l 0,22 1,5 DIN EN ISO 10 304-1
Nitrat NO³ mg/l 0,21 50 DIN EN ISO 10 304-1
Pestizide Information

Unter dem Begriff Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel werden ca. 300 (von der Biologischenanstalt für die Bundesrepublik zugelassene) unterschiedliche Wirkstoffe zusammengefasst, von denen es wiederum 1000 verschiedene Handelsprodukte gibt. Sie kommen vorrangig zum Einsatz zur Unkrautvernichtung (Herbizide), Insektenbekämpfung (Insektizide) und Pilzvernichtung (Fungizide) aber auch gegen Milben (Akarizide), Schnecken (Molluskizide) u. a. Üblich ist für einen Teil der PBSM auch die Sammelbezeichnung Pestizide. In der Bundesrepublik wurden jährlich etwa 30000 t PBSM auf die landwirtlich genutzte Fläche aufgebracht, durchschnittlich 2,5 kg/ha und Jahr, vorrangig zur Unkrautbekämpfung, aber gebietsweise auch Wachstumsregler (z. B. Chlormequat). Entgegen früheren Ansichten weiß man heute, dass viele Wirkstoffe der PBSM und ihre Metaboliten (Abbauprodukte) aufgrund ihrer Wirkdauer und Mobilität und der hohen Aufbringmengen leicht in das Grundwasser gelangen. Dabei ist bisher erst die Hälfte der Wirkstoffe in dem interessierenden niedrigen Konzentrationsbereich (< 1 µg/l) analytisch sicher erfassbar; bei den Metaboliten ist die Situation noch ungünstiger. Die verschiedenen Wirkstoffe der PBSM sind hinsichtlich ihrer Toxizität für den Menschen außerordentlich unterschiedlich einzuschätzen. Die Grenzwerte sind deshalb in vielen Fällen nicht gesundheitlich begründet, sondern haben die Zielsetzung die Gewässer von solchen Stoffen freizuhalten. In Trinkwasserschutzgebieten dürfen deshalb keine Pflanzenschutzmittel angewandt werden, wenn diese in Grund- und Oberflächenwasser übergehen und dort lange wirken können.

   Atrazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Cyanazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Desethylatrazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Desethylterbutylazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Desisopropylatrazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Hexazionon µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Metazachlor µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Metolachlor µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Metribuzin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Propazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Sebutylazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Simazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Terbuthylazin µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Bromacil µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Diflufenican µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
   Isoproturon µg/l < 0,02 0,1 DIN EN ISO 11 369 (F 12) (UST)
Quecksilber Hg mg/l < 0,0001 0,001 DIN EN 12 338 (2)
Selen Se Information mg/l < 0,001 0,01 DIN 38 406-29

Selen gehört zu den selteneren Elementen; es kann bei der Öl- und Kohleverbrennung sowie bei der Erzverhüttung freigesetzt werden. Häufig ist ein Zusammenhang zwischen Staubemissionen und Gewässerbeschaffenheit zu beobachten. Eine weitere Quelle können industrielle Abwässer sei.

Als Spurenelement soll es eine tumorhemmende Wirkung haben. Der tägliche Selenbedarf des Menschen wird mit 0,05 bis 2 mg angegeben. In höheren Dosen kann es jedoch toxisch wirken. Die Krankheitserscheinungen sind vorwiegend Missbildungen des Knochengerüsts, Gewichtsabnahmen und Haarausfall. Selenvergiftungen über das Trinkwasser dürften kaum vorkommen, da bei hohen Selengehalten das Trinkwasser nach Knoblauch riechen würde.

Tetrachlorethen und Trichlorethen (Summe) Information µg/l k. M. 10 DIN EN ISO 10 301 (2)

Das Vorkommen von organischen Chlorverbindungen ist auf ihre verbreitete Verwendung im häuslichen, gewerblichen und industriellen Bereich (z. B. als Lösemittel zur Entfettung und chemischen Reinigung, als Extraktionsmittel sowie als Zwischenprodukt für chemische Synthesen) zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine Stoffgruppe, für die zur Trinkwasserbeurteilung eine Auswahl an Einzelstoffen getroffen wurde: 1,1,1-Trichlorethan, Tri- und Tetrachlorethen, Di- und Tetrachlormethan. Für die genannten Stoffe sind in Langzeitstudien kanzerogene Eigenschaften beschrieben, so dass durch entsprechende Trinkwassergrenzwerte eine möglichst geringe Belastung und ein sorgfältiger Umgang mit diesen Stoffen erreicht werden soll.

         
   Trichlorethen µg/l < 0,1 10 DIN EN ISO 10 301 (2)
   Tetrachlorethen µg/l < 0,1 10 DIN EN ISO 10 301 (2)
         

Chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II zu § 6 Abs. 2 TrinkwV

Antimon Sb mg/l < 0,001 0,005 DIN 38 406-29
Arsen As mg/l < 0,001 0,01 DIN 38 406-29
Benz(a)pyren µg/l < 0,002 0,01 GC/MS
Blei Pb mg/l < 0,001 0,025 DIN 38 406-29
Cadmiun Cd mg/l < 0,0001 0,005 DIN 38 406-29
Kupfer Cu mg/l 0,001 2 DIN 38 406-29
Nickel Ni mg/l < 0,001 0,02 DIN 38 406-29
Nitrit NO² mg/l < 0,005 0,5 DIN EN 26 777
Polycycl. Aromat. KW Information
(Summe nach TrinkwV)
µg/l -- 0,1 GC/MS

Zu den PAK gehören mehrere hundert Verbindungen, deren Grundkörper aus zwei oder mehr Benzolringen besteht. Ein Teil von ihnen wirkt krebserregend. Zur Bewertung eines Wassers wird auf 6 Verbindungen untersucht, die relativ leicht nachweisbar sind und von denen mindestens vier Cancerogene sind. Es sind dies: - Fluoranthen, Benzo-(b)-Fluoranthen, Benzo-(k)-Fluoranthen, Benzo-(a)-Pyren, Benzo-(ghi)-Perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-Pyren. Die PAK entstehen bei der unvollständigen Verbrennung organischen Materials und kommen in Autoabgasen, Teer, Ruß, Zigarettenrauch und in Abgasen aus der Verbrennung fossiler Energieträger vor, viele dieser Verbindungen sind weltweit verbreitet. In Lebensmitteln entstehen PAK beim Räuchern und Grillen. Obwohl die PAK Aufnahme beim Menschen zu rund 99% über die Nahrung und bis zu 1% über die Luft und nur 0,1 – 0,3% über das Trinkwasser erfolgt, ist man bestrebt, auch diese Aufnahme zu minimieren.

         
   Benzo(b)fluoranthen µg/l < 0,01   GC/MS
   Benzo(k)fluoranthen µg/l < 0,01   GC/MS
   Benzo(g,h,i)perylen µg/l < 0,01   GC/MS
   Fluridanthen µg/l < 0,01   DIN 38 407-F8 (ULE)
   Indeno(1,2,3-cd)pyren  µg/l < 0,01   GC/MS
Trihalogenmethane (Summe TrinkwV) µg/l -- 50 DIN EN ISO 10 301 (2)
   Trichlormetan (Chloroform) µg/l < 0,3   DIN EN ISO 10 301 (2)
   Bromdichlormethan µg/l < 0,3   DIN EN ISO 10 301 (2)
   Dibromchlormethan µg/l < 0,3   DIN EN ISO 10 301 (2)
   Tribrommethan (Bromoform) µg/l < 0,3   DIN EN ISO 10 301 (2)
Epichlorhydrin µg/l  <0,05 0,1 DIN EN 14207
Vinylchlorid im Trinkwasser µg/l < 0,2 0,5 DIN 38 413-P2 (UWE)
         

Indikatorparameter nach Anlage 3 zu §7 Trinkwv

Aluminium Al Information mg/l 0,0482 0,2 DIN 38 406-29

Aluminium ist das dritthäufigste Element der Erdkruste. Die meisten natürlichen Wässer enthalten (0,01 bis 0,1 mg/l). In ungepufferten Oberflächengewässer (in kalkfreien Landschaften) kann es durch saure Niederschläge zu deutlich höheren Gehalten (0,02 – 3,5 mg/l) kommen. Neben einer toxikologischen Wirkung auf Tiere und Pflanzen in versauten Gewässern hat Aluminium in neuster Zeit im Hinblick auf die Gefährdung von Dialysepatienten stark an Bedeutung gewonnen. Es wird auch ein Zusammenhang mit dem Auftreten der Alzheimer Krankheit behauptet.

Die Festlegung des Grenzwertes für Trinkwasser auf 0,2 mg/l hat vor allem ästhetische – sensorische Gründe, da für den Verbraucher spürbare Trübungen im Trinkwasser bereits ab 0,1 mg/l auftreten können.

Ammonium NH4 mg/l 0,012 0,5 DIN 38 406-E 5 (UWE)
Chlorid Cl mg/l 8,41 250 DIN EN ISO 10 304-1
Eisen Fe mg/l < 0,01 0,2 DIN EN ISO 11885
Spektr. Absorbtionskoeff. 436 Information 1/m  < 0,1 0,5 DIN EN ISO 7887

Reines Wasser ist farblos. Die natürliche blaue Eigenfärbung des Wassers wird erst bei großer Sichttiefe erreicht.

Färbungen können durch verschiedene Wasserinhaltsstoffe verursacht werden. Eisen und Huminstoffe färben das Wasser z. B. gelblich oder braun. Kupfer und Algen verursachen eine grüne Färbung.

Gefärbtes Wasser erweckt den Verdacht auf Verunreinigung durch Oberflächenwasser, z. B. nach starken Niederschlägen oder Hochwasser. Durch mikrobiologische und chemische und hydrogeologische Untersuchungen ist die Ursache zu prüfen.

Neben der organoleptischen (visuellen) Prüfung werden nach der Trinkwasserverordnung auch objektive Messverfahren eingesetzt, indem der spektrale Absorptionskoeffizient bei 436 nm (Absorptionsmaximum typischer Wasserfärbungen) photometrisch bestimmt wird.

Geruchsschwellenwert bei 12 °C   0 2 DEV B1/2
Geschmack (qualitativ) Information   ohne   DEV B1/2

Der Geschmack ist eine physikalisch-chemische Charakterisierung des Trinkwassers. Trinkwasser soll frisch, nicht fad, tintig, sauer, süß, bitter und salzig schmecken. Ein Gehalt an Mineralöl oder Benzin in einer Verdünnung von 1: 250 000 macht ein Wasser ungenießbar, in einer Verdünnung von 1: 1000 000 ist er noch wahrnehmbar. Ein höherer Gehalt an freier Kohlensäure schmeckt angenehm. Ein Gehalt an Huminsäure (Moorwasser), Eisen und Mangan gibt dem Wasser tintigen Geschmack, ein höherer Gehalt an Chloriden salzigen Geschmack, seuchenhygienisch ist dies zwar nicht bedenklich, die Appetitlichkeit des Wassers wird aber dadurch beeinträchtigt, außerdem sind Verschlammungen und Verkrustungen der Rohrleitungen zu erwarten. Das Geschmacksempfinden hängt sehr wesentlich von der Gewöhnung ab. Wenn im allgemeinen Oberflächenwasser mit einem höheren Eisengehalt genossen wird, kann ein Wasser mit einem niedrigen Eisengehalt den Geschmack des Kaffees verändern, da das Eisen den Brühvorgang beeinflusst.

Koloniezahl bei 20 °C n.44h in 1 ml 0 100 TrinkwV (1990) Anl. 1.5
Koloniezahl bei 36 °C n.44h in 1 ml 0 100 TrinkwV (1990) Anl. 1.5
Clostridium perfingens in 100 ml -- 100 TrinkwV (2001) Anl. 5.1
Mangan, gesamt Mn mg/l < 0,003 0,05 DIN 38 406-29
Natrium Na mg/l 5,76 200 DIN EN ISO 11885
TOC (organ. geb. Kohlenst., gesamt)Information mg/l 1,63   DIN EN 1484

Neben den in der Trinkwasserverordnung mit Grenzwerten versehenen Parametern für organische Stoffe sind in der wasseranalytischen Praxis weitere Parameter üblich, die teils von höherer Rangigkeit für das erkennen und Beurteilen organischer Verunreinigungen sind. Da die genäherte Erfassung der organischen Stoffe mittels Summen- und Gruppenparameter oft weniger aufwendig und teils leichter automatisierbar ist, als die Bestimmung der sehr zahlreichen unterschiedlichen organischen Einzelstoffe, werden diese Parameter auch gern zur Kontrolle und Bewertung herangezogen.

Der TOC (Total Organic Carbon) in mg/l C umfasst den gesamten organisch gebundenen Kohlenstoff, also den echt gelösten, kolloidalen und suspendierenden Anteil, der im Wasser vorhandenen organischen Stoffe. Die EU-Richtlinie von 1998 sieht den TOC als Indikatorparameter vor, ohne aber einen Maximalwert vorzugeben.

Oxidierbarkeit (Mn VII-> Mn II) O² Information mg/l < 0,5 5 DIN EN ISO 8467

Der Summenparameter Oxidierbarkeit dient als Maß für die organische Stoffbelastung eines Wassers. Reine Quell- und Grundwässer weisen meist eine Oxidierbarkeit von 1-2 mg/l (angegeben als Sauerstoff) und weniger auf. Reine Oberflächenwässer liegen häufig zwischen 2 und 3 mg/l, mäßig verunreinigte Flüsse zwischen 5 und 9 mg/l, stark verunreinigte Flüsse zwischen 25 und 40 mg/l. Manchmal gibt es auch huminstoffhaltige Grundwässer mit einer Oxidierbarkeit von > 25 mg/l.

Sulfat SO4 mg/l 26,5 240 DIN EN ISO 10 304-1
Trübung (quantitaiv) NTU 0,11 1 DIN EN ISO 7027
Gemäß §14 Abs.1 Punkt 5, Satz 3        
Basekapazität bis pH 8,2 (KB 8,2) mmol/ 0,811   DIN 38 409-H 7-4-1
Säurekapazität bis pH 4,3 (Ks 4,3) Information mmol/ 6,2   DIN 38 409-H7-2

Mit Säurekapazität oder Pufferung bezeichnet man das pH-Wert Verhalten eines Wassers bei Säuren- oder Laugenzugabe. Je nach vorhandenen Puffersubstanzen, vorrangig die Kohlensäure mit ihren Anionen, können gleiche Säuren- oder Laugenzugaben sehr unterschiedliche pH- Änderungen zur Folge haben. Bei einem hydrogencarbonatarmen Wasser z.B. führt ein Säurezusatz zu einer starken pH-Abnahme, während bei einem Wasser mit hohem Hydrogencarbonatgehalt die gleiche Säuremenge nur eine geringe pH- Änderung verursacht. Das Pufferungsvermögen eines Wassers ist korrosionschemisch und indirekt auch gesundheitlich von großer Bedeutung, da gering oder gar nicht gepufferte Wässer keine schützenden Deckschichten bilden können und die Korrosion und damit auch den Eintrag von Schwermetallen in das Trinkwasser begünstigen.

Calcium  Ca mg/l 95,6   DIN EN ISO 11885
Magnesium Mg mg/l 33,9   DIN EN ISO 11885
Kalium K mg/l 1,3   DIN EN ISO 11885
         

Korrosioschemische Parameter nach DIN EN 12502

Calcitlöskapazität mg/l -11,350 5 DIN 38 404-C 10-R 3 (*)
Gesamthärte ° dH 21,2   berechnet
Härtebereich n. Waschmittelgesetz   hart   berechnet
         

Sonstige Parameter

Uran mg/l 0,00315 0,01 DIN EN ISO 17294-2 (E 29) (ULE)

 

 

Beurteilung:

Das untersuchte Wasser entspricht bezüglich der gemessenen Parameter zum Zeitpunkt der Probenahme, den Anforderungen der TrinkwV (2001).


Dr. J. Biedermann (Laborleitung)

Trinkwasseruntersuchung 2017/2018