Sitzungsprotokoll vom 22.07.2021

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 22.07.2021 im

Bürgertreff, Alte Schule in Wurmannsquick.

 

Beginn: 19:30 Uhr

Ende  : 22.30 Uhr

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

Anwesend waren:

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Ulrich Hansbauer, Rainer Hausladen, Christoph Laibinger, Fritz Lohr, Robert Meilner, Anton Neumeier, Andreas Ries, Andreas Wenzeis

Nicht anwesend waren: Stefan Kolbeck, Georg Leitner, Stephan Reff, Andrea Sextl

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: Julia Aigner

 

 

Ö f f e n t l i c h e   S i t z u n g

 

  1. Verlesen des öffentlichen Teiles der Sitzungs-niederschrift vom 01.07.2021, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. Informationen:

- Abschlussfeier DE Rogglfing am Sonntag 10 Uhr

- Einweihung Feuerwehrhaus Wurmannsquick am 28. August

 

 

  1. FFW Wurmannsquick HLF 20: Beauftragung der Ausschreibung;

Bürgermeister Thurmeier stellt nochmals im Detail die von der FFW in Zusammenarbeit mit dem Büro Dietlmann zusammengestellte Beladungsliste und die außerhalb der Beladungsnorm gewünschten Teile vor und geht dabei auch näher auf die Kosten und den Nutzen der einzelnen Teile ein. Der Rettungssatz soll auf Wunsch der Feuerwehr akkubetrieben sein, was einen Aufpreis von ca. 6.000 € gegenüber einem normalen hydraulisch betriebenen Rettungssatz hat. Die Gesamtkosten für die Sonderausstattung betragen ca. 28.000 €. Im Sinne der Gleichbehandlung unter den Feuerwehren aus dem Gemeindebereich Wurmannsquick, sollte ein Teil der Kosten für die Sonderausstattung von der Feuerwehr Wurmannsquick selbst übernommen werden.

Der Marktgemeinderat beschließt: Die Beladungsliste wird wie vorgetragen genehmigt. Die Eigenbeteiligung der FFW Wurmannsquick soll ca.10 % (Wassersauger und Verschieberollen) von den Gesamtkosten der Sonderausstattung betragen. Auch ein Ex-Funkgerät und 5 Totmannwarner für die FFW Hirschhorn sollen mit ausgeschrieben werden.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Antrag zur Errichtung einer PV-Anlage;

XXX beantragt die Errichtung einer PV-Anlage auf seinem Grundstück FlNr. 271/3, Gemarkung Rogglfing. Der Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen mit Beschlussfassung vom 20.05.2021 sieht vor, dass der Antragsteller privilegierter Landwirt in der Marktgemeinde Wurmannsquick (nach BauGB) sein muss. Dieser Punkt wird von Herrn Schmidhuber nicht erfüllt.

Der Marktgemeinderat beschließt: Der vorliegende Antrag zur Errichtung einer PV-Anlage wird abgelehnt. Herr Schmidhuber erfüllt die Nr. 1 des zugrundeliegenden Kriterienkatalogs nicht.

Abstimmung: 0 : 13

 

 

  1. XXX: Antrag Aufstellungsbeschluss – Solarpark Wurmannsquick-Lohbruck;

XXX möchte auf seinem Grundstück FlNr. 1062 und 1303, Gemarkung Lohbruck eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Er stellt einen Antrag für folgenden Aufstellungsbeschluss: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Wurmannsquick-Lohbruck“ (Genaue Bezeichnung des Bebauungsplanes wird von der Gemeinde festgesetzt). Ebenso ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde am geplanten Areal im Parallelverfahren zu ändern. Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom Antragssteller übernommen. Die Bauleitplanung wird durch ein anerkanntes Ingenieurbüro durchgeführt.

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen neuen Solarpark.

Er trägt den Namen „SO Solarpark Lohbruck“.

Bebauungsplan „SO Solarpark Lohbruck“:  Aufstellungsbeschluss und Flächennutzungsplanänderung: Änderungsbeschluss;

  1. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Lohbruck“ für die Fl. Nr. 1062 und 1303 der Gem. Lohbruck.

Der Lageplan des Bauamtes vom 22.07.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

  1. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert. Es wird ein neues Deckblatt Nr. 16 für ein „SO Sondergebiet Solarpark Lohbruck“ erstellt.

Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabensträger.

Abstimmung: 12 : 1

 

 

  1. XXX: Antrag Aufstellungsbeschluss – Solarpark Wurmannsquick-Hirschhorn;

XXX, Putting möchte auf seinem Grundstück FlNr. 573 und 577/2, Gemarkung Hirschhorn eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Er stellt einen Antrag für folgenden Aufstellungsbeschluss: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark Wurmannsquick-Hirschhorn“ (Genaue Bezeichnung des Bebauungsplanes wird von der Gemeinde festgesetzt). Ebenso ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde am geplanten Areal im Parallelverfahren zu ändern. Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom Antragssteller übernommen. Die Bauleitplanung wird durch ein anerkanntes Ingenieurbüro durchgeführt.

In diesem Bereich gilt derzeit eine Veränderungssperre die wegen des Baus der 380 KV Leitung erlassen wurde.

Bürgermeister Thurmeier erklärt, welche Vorgaben aus dem Gemeinderatsbeschluss bzgl. Freiflächenphotovoltaik eingehalten werden.

Der Marktgemeinderat Wurmannsquick beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen neuen Solarpark.

Er trägt den Namen „SO Solarpark Putting“.

Bebauungsplan „SO Solarpark Putting“:  Aufstellungsbeschluss und Flächennutzungsplanänderung: Änderungsbeschluss;

  1. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Putting“ für die Fl. Nr. 573 und 577/2 der Gem. Hirschhorn.

Der Lageplan des Bauamtes vom 22.07.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.

  1. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert. Es wird ein neues Deckblatt Nr. 17 für ein „SO Sondergebiet Solarpark Putting“ erstellt.

Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabensträger.

Abstimmung: 12 : 1

 

 

  1. Kostenersatz Feuerwehreinsätze: Satzungsänderung;

Um die Schlauchpflege für andere Gemeinden auch abrechnen zu können, muss die „Satzung des Marktes Wurmannsquick über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren“ und die dazugehörige „Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren“ geändert werden.

Der Marktgemeinderat beschließt:

Die Satzung wird um den Punkt „3. Leistungen der Schlauchwerkstatt“ erweitert und wie von Bürgermeister Thurmeier vorgetragen, genehmigt.

Abstimmung: 13 : 0

Die zugehörige Anlage zur Satzung wird um folgendes ergänzt:

„5) Leistungen der Schlauchwerkstatt

Waschen, Trocknen, Prüfen und Wickeln eines

B-, C-, oder D-Schlauches mit Kompaktanlage                    13,00 Euro

Einbinden eines A-, B-, C- oder D-Kupplung                                             6,00 Euro

Ersatzteile: Zum Selbstkostenpreis zuzüglich 10 % Verwaltungskosten“

Die Anlage wird wie vorgetragen genehmigt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Antrag auf Beschränkungen in der Lindwurmstraße;

XXX stellen einen Antrag, dass die Lindwurmstraße für Motorfahrzeuge, die ohne Bezug zu den Anliegern und nur als Abkürzung durchfahren, künftig von der Benutzung ausgeschlossen werden. Das betrifft nicht Patienten, Besucher oder Lieferfahrzeuge. Die Antragssteller begründen den Antrag mit einigen Vorfällen mit Motorfahrzeugen und schildern diese ausführlich. Zahlreiche nur Durchfahrende halten sich laut Antragssteller nicht an die 30 km/h-Regelung. Zusätzlich wird beanstandet, dass auf der Nordseite ein entsprechendes Schild fehlt.

Der Marktgemeinderat beschließt: Der vorliegende Antrag wird abgelehnt. Ein entsprechendes Schild zur 30 km/h-Regelung an der hinteren Seite wird wieder angebracht.

Abstimmung: 1 : 12

 

 

  1. Spielplatz „Am Eheberg“, Hirschhorn: Antrag auf ein Bodentrampolin;

Die Eltern und Großeltern der Kinder in Hirschhorn beantragen im Rahmen der Erneuerung des Spielplatzes in der Siedlung „Am Eheberg“ ein Bodentrampolin. Die Kosten für ein solches Trampolin betragen ca. 3.500 € – 4.500 €. Die Spielgeräte für den Spielplatz sind bereits bestellt und werden demnächst auch aufgebaut.

Der Marktgemeinderat beschließt: Eine Entscheidung über die Anschaffung eines Bodentrampolins wird zurückgestellt. Zuerst sollten die Eltern miteinbezogen und ihnen die bereits bestellten Spielgeräte von der Firma Bleimbrunner vorgestellt werden.  

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellen einen Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hackschnitzellagerung als Ersatzbau für das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude auf Ihrem Grundstück FlNr. 33, Gemarkung Langeneck. 

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 12 : 0

(MGR Ries hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)

 

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau einer Fahrsiloüberdachung auf ein bestehendes Fahrsilo auf seinem Grundstück FlNr. 818, Gemarkung Martinskirchen.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf seinem Grundstück FlNr. 1141 und 1137, Gemarkung Hickerstall.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellen einen Bauantrag für die Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelbunker auf der bestehenden Betonplatte auf Ihrem Grundstück FlNr. 547, Gemarkung Hirschhorn.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für den Ausbau eines Büro- und Ausstellungsgebäudes zum Wohnraum auf seinem Grundstück FlNr. 160, Gemarkung Hirschhorn.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager-, Maschinen- und Unterstellhalle mit Hackschnitzelheizung (25kW) im Bereich der bestehenden befestigten Fläche auf seinem Grundstück FlNr. 152 und 151, Gemarkung Wurmannsquick.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 12 : 0

(MGR Laibinger hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen)

 

 

  1. XXX: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes;

XXX stellen einen Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Garagengebäudes mit 50m² Nutzfläche auf Ihrem Grundstück FlNr. 279/2, Gemarkung Rogglfing. Das geplante Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß Art. 57 BO, überschreitet jedoch die Baugrenzen.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. XXX: Antrag auf Vorbescheid;

XXX stellt einen Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung eines bestehenden Betriebs um eine Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 318, Gemarkung Martinskirchen.

Der Marktgemeinderat beschließt: Dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: 13 : 0

 

 

  1. Entschädigung Wahlhelfer Bundestagswahl: Erfrischungsgeld;

Der Vorschlag das Erfrischungsgeld auf 25 € zu erhöhen wurde mit 6 : 7 Stimmen abgelehnt. Somit beträgt das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der diesjährigen Bundestagswahl wieder 20,00 €.

Abstimmung: 6 : 7

 

 

  1. Wünsche und Anträge:

Rettenbeck: Aktueller Stand zu den verschiedenen geplanten Standorten der Mobilfunkmasten im Gemeindebereich

Ries: Bankett bei XXX wurde aufgefüllt wurde aber wieder auf die Straße geschwemmt -> festeres Material?

Hausladen: Termin mit WWA Hirschhorn wg. Hochwasser -> Sofortmaßnahme Gitter und Sturzfluten Konzept mit WWA und Ing. Büro einen groben Entwurf erarbeiten

Fraunhofer: Anlieger Hirschhorner Str. bei der Alten Schule Pflege Gehsteig

Wenzeis: Martinskirchen Richtung Rogglfing nachbaggern, da sich im Dorfplatz Rogglfing der Schlamm sammelt

 

 

 

Vorsitzender:………………………………………     Schriftführer:………………………………