Sitzungsprotokoll vom 28.04.2016

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 28.04.2016 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Fritz Lohr, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren: Günter Eckbauer, Franz Weinfurtner;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: J. Aigner

 

1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 14 : 0

 

2. Information:          
- Schreiben Aigner / Schreiben Füracker
- Einladung Pfarrei Hirschhorn
- Boiler Turnhalle Wurmannsquick defekt

 

3. Zeitplan Abwassermaßnahmen: Beschluss;

Das Landratsamt Rottal-Inn fordert zur beantragten Bescheid Verlängerung einen Gemeinderatsbeschluss über die zeitliche Umsetzung der noch durchzuführenden Abwassermaßnahmen. Bürgermeister Thurmeier stellt einen genauen Zeitplan vor. BA 20 (Endach, Hinterholzen) soll 2017 begonnen werden (Zuwendungsbescheid 19.05.2014, Baukosten ca. 630.000 €). BA 21 (Leiten,  Ziegelhäuser) folgt dann 2018 (Zuwendungsbescheid 27.03.2015, Baukosten ca.750.000 €). Für den Ausbau der Kläranlage in Höllbruck werden die Planungen 2016 beginnen und der Ausbau soll in 2017 erfolgen. Nach der Fertigstellung wird der Überleitungskanal (in BA 17 enthalten) von Rogglfing her gebaut, und die Kläranlage in Rogglfing aufgegeben. Für den Ausbau der Kläranlage in Hirschhorn wird die Planung ebenfalls in 2016 begonnen, der Ausbau erfolgt dann 2018. Anschließend wird die Kläranlage in Wurmannsquick aufgegeben. BA 20/21 wird nach dem Ausbau der Kläranlage in Hirschhorn angeschlossen. BA 19  wird 2017 angeschlossen, und läuft noch über die Kläranlage in Wurmannsquick. Falls Abwasserwerte in Hirschhorn nicht einzuhalten sind, wird ein Teil des Abwassers über Lohbruck nach Eggenfelden abgeleitet. Der Marktgemeinderat beschließt: Der von Bürgermeister Thurmeier vorgestellte Zeitplan soll so umgesetzt, und an das Wasserwirtschaftsamt weitergegeben werden.
Abstimmung: 14:0

 

4. Entwicklungssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch für die Ortsteile Langeneck, Martinskirchen und Steinbach: Beschluss über Bedenken und Anregungen;
Bei der Beteiligung der Bürger wurden von diesen 2 Einwendungen vorgebracht.
Abwägung:
Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Satzungsumgriffes Martinskirchen wird, wie gefordert und in den beiliegenden Lageplänen aufgezeigt, erweitert.

Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange:
Es wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt:
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn                Eggenfelden
Amt für Landwirtschaft u. Forsten                Pfarrkirchen
Deutsche Telekom Technik GmbH                     Regensburg
Amt f. Ländl. Entwicklung  Niederbayern           Landau/Isar
E-on Bayern AG (Bayernwerk)                     Regensburg
Gemeinde Mitterskirchen 
Landesamt für Denkmalpflege                          München
Landratsamt Rottal-Inn Tiefbauabteilung           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Kreisbrandrat           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Naturschutzbehörde      Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Kreisbaumeister           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz  Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Gesundheitsamt           Pfarrkirchen
Polizeiinspektion Eggenfelden 
Stadt Eggenfelden 
Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle             Pfarrkirchen
Vermessungsamt                                 Pfarrkirchen
Wasserwirtschaftsamt                            Deggendorf

Keine Stellungnahme wurde abgegeben, bzw. keine Einwendungen wurden erhoben von:
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn                 Eggenfelden
Landesamt f. Denkmalpflege                            München
Polizeiinspektion Eggenfelden
Staatliches Bauamt Passau Servicestelle           Pfarrkirchen
Vermessungsamt                                    Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn, Techn. Abteilung          Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn, Tiefbauabteilung          Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn, Kreisbrandrat             Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn, Gesundheitsamt            Pfarrkirchen
Stadt Eggenfelden
Gemeinde Mitterskirchen
Amt f. ländliche Entwicklung Niederbayern         Landau/Isar

Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht von:
a. Amt für Landwirtschaft und Forsten:
Hinweis:
In den festgelegten Gebieten befinden sich landwirtschaftliche Betriebe. Bei den weiteren Planungen sollte auf die Entwicklungsfähigkeit der Betriebe geachtet werden.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Entwicklungsfähigkeit der Betriebe wird weiterhin sichergestellt.
b. Deutsche Telekom Technik:
Hinweis:
In den Geltungsbereichen befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Wir bitten Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdischer Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 – siehe hier u.a. Abschnitt 3 – zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ wird beachtet.

c. Bayernwerk AG:
Hinweise zum Ortsteil Steinbach
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verkehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.
In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel mit der Bayernwerk AG abgeschlossen hat. Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der Bayernwerk AG vorliegen, sind wir von der Dokumentation und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Das Merkblatt sowie die DVGW-Richtlinie GW125 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Hinweise zu den Ortsteilen Langeneck und Martinskirchen:
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Die Planungsbereiche werden von einer 20 kV-Einfachfreileitung überspannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Schutzzonenbereich zu 20-kV-Einfachfreileitungen in der Regel beiderseits je 8,0m zur Leitungsachse beträgt und bitten Sie, dies zu berücksichtigen. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls größere Schutzzonenbereiche ergeben.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereich bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verkehrswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.
In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel mit der Bayernwerk AG abgeschlossen hat. Sollte kein Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der Bayernwerk AG vorliegen, sind wir von der Dokumentation und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.
Abwägung:
Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und soweit sie gemeindliche Vorhaben betreffen berücksichtigt.
Dies gilt auch für die Hinweise zur 20-kV-Einfachfreileitung, sowie für die Beachtung Merkblattes und der DVGW-Richtlinie GW125. 

d. Landratsamt Rottal-Inn: Naturschutzbehörde;
Hinweis:
Gemäß § 18 Abs. 1 BNatSchG sowie § 34 Abs. 5 BauGB ist die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Es sind deshalb für diese drei Satzungsentwürfe noch die entsprechenden Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Kompensationsmaßnahmen entsprechend dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zu ermitteln und festzusetzen. Es wird vorgeschlagen, mit diesen Arbeiten ein Landschaftsplanungsbüro zu beauftragen.
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

e. Landratsamt Rottal-Inn: Technischer Umweltschutz;
Hinweis:
Die immissionsschutzfachlichen Belange müssen gewahrt bleiben (d.h. Wohnbau-Vorhaben sollen in ausreichender Entfernung zu emissionsrelevanten Betrieben / Anlagen errichtet werden).
Bei der Satzung Langeneck z.B. soll zur WKA-Windkraftanlage Bumeder ein Abstand von ca. 100m eingehalten werden.
Abwägung:
Die Hinweise des technischen Umweltschutzes werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Bezüglich der Windkraftanlage in der Satzung Langeneck wird die Einhaltung des angegebenen Abstands von ca. 100m sichergestellt.

f. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
Hinweis:
Für die Ortsteile Langeneck und Steinbach ergeben sich aus Sicht der Hochwasservorsorge keine Anmerkungen.
Durch das Satzungsgebiet Martinskirchen verläuft der Grasenseer Bach, ein Gewässer III. Ordnung. Sein Einzugsgebiet beträgt in Martinskirchen ca. 6 km². Das Überschwemmungsgebiet ist nicht bekannt. Beim maßgebenden Hochwasser HQ100 ist aber mit Ausuferungen zu rechnen.
Aus Sicht des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der biologischen Wirksamkeit des Gewässers ist auf beiden Seiten, gemessen von der Böschungsoberkante, ein Uferstreifen von mind. 10m von jeder weiteren Bebauung, Umzäunung, Auffüllung, abflussbehindernder Anpflanzung und dergleichen freizuhalten.
Gemäß § 55 WHG soll das anfallende Niederschlagswasser vorrangig versickert werden. In den Satzungsgebieten ist zu prüfen, ob erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen bei der Beseitigung des Niederschlagswassers vorliegen (Einleitungen in Oberflächengewässer oder Versickerungen). Für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen sind Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Dabei sind die DWA-Arbeits- und Merkblätter M 153 und S 117 bzw. 138 zu beachten.
Abwägung:
Der Hinweis zum Überschwemmungsgebiet wird zur Kenntnis ge-nommen und im weiteren Verfahren des Satzungsentwurfes Martinskirchen berücksichtigt.
Die Anmerkungen bezüglich Niederschlagswasser werden zur Kenntnis genommen. Mögliche erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen in den jeweiligen Gebieten werden überprüft. Die aufgeführten DWA-, Arbeits- und Merkblätter werden beachtet.

Abstimmung: 14:0


5. XXX Angerstorf: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für die Erneuerung des Dachstuhls auf ihrem Grundstück Flnr. 1140, Gemarkung Lohbruck. Der Marktgemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: 14 : 0


6. XXX Etzenberg: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für den Neubau eines Nebengebäudes auf seinem Grundstück Flnr. 1310, Gemarkung Hickerstall. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Dem Antrag auf Vorbescheid von XXX wurde bereits das Einvernehmen erteilt. Der Marktgemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmung: 14 : 0

 

7. XXX Straß: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für den Anbau eines Therapie / Entspannungszimmers und Einbau einer Praxis für Naturheilkunde auf Ihrem Grundstück Flnr. 1407/2, Gemarkung Lohbruck. Der Marktgemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmung: 14 : 0

 

8. XXX Am Eheberg: Bauantrag;

XXX stellt einen Bauantrag für den Anbau einer Einliegerwohnung mit Garage an ein bestehendes Wohnhaus auf seinem Grundstück Flnr. 621/5, Gemarkung Hirschhorn. Das Bauvorhaben überschreitet die Baugrenzen.  Die Unterschriften von den Nachbarn liegen vor. Der Marktgemeinderat erteilt dem vorliegenden Bauantrag das Einvernehmen, sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Abstimmung: 14:0

 

9. Außenbereichssatzung Feitshof und Holzhamm:

Die Gemeinde Hebertsfelden erlässt eine Satzung über die Aufstellung der beiden Außenbereiche in Feitshof und Holzhamm. Der Markt Wurmannsquick wird als Nachbargemeinde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 und 6 BauGB am Verfahren beteiligt. Der Markt Wurmannsquick gibt zu den Änderungen keine Stellungnahme ab, da keine eigenen Belange berührt werden.

 

10. Reparatur Schultafeln Grund- und Mittelschule Wurmannsquick: Auftragsvergabe;
Die Tafeln in der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick müssen alle paar Jahre überprüft werden. Die Sicherheitsüberprüfungen incl. Wartung wurde vom Schultafelservice Manfred Wittmann, Altenhof durchgeführt. Bei der Wartung der Tafelanlagen wurden einige Mängel und notwendige Reparaturen festgestellt. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Auftrag zur notwendigen Reparatur der Schultafeln in der Grund- und Mittelschule Wurmannsquick wird an den Schultafelservice, Wittmann zum Angebotspreis von brutto 1.399,21 € vergeben.
Abstimmung: 14:0

 

11. Wünsche und Anträge:
Reff: Bekanntgabe Termin Feuerwehrhausbesichtigung in Anzenkirchen

 


Wurmannsquick, den …………………………………………

Vorsitzender: ………………………………   Schriftführer: ………………………………