Sitzungsprotokoll vom 14.04.2016

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 14.04.2016 im
Rathaus in Wurmannsquick.

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

Anwesend waren:

  1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Rainer Hausladen, Johann Joachimbauer, Fritz Lohr, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner, Erwin Werner;

Nicht anwesend waren:

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: M. Lugeder


1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.
Abstimmung: 17 : 0


2. Information:          
- Stockschützenturnier Hirschhorn
- Termin Bauausschuß 15.04.2016


3. Rahmenplanung Feuerhausgasse

Bürgermeister Thurmeier informiert den Marktgemeinderat über den Umfang der Rahmenplanung Feuerhausgasse. Anhand eines Lageplans erläutert er das betroffene Umfeld. Ein bereits eingeholtes Angebot von den Arc Architekten, vertreten durch Herrn Leidl, wird kurz vorgestellt.
Nach ausgiebiger Diskussion über Umfang und Gestaltung kommt der Marktgemeinderat zur Entscheidung, dass noch Angebote von zwei weiteren Architekten (Herrn Breinl und  Herrn Bichler) eingeholt werden sollen.

 

4. Bauhoffahrzeug „Caddy“ ;

Im derzeitigen Zustand ist der Fiat Caddy nicht TÜV-fähig. Reparaturen kosten laut Gutachten ca. 4.200,00 Euro. Derzeit liegt ein Angebot der Firma Kohlhofer, Wurmannsquick, für einen Neuwagen der Marke Fiat, Modell Transporter Doblo Cargo mit Einfachkabine Pritsche Maxi „Work up“ vor. Es sollen weitere Angebote der Firmen Hubert Sigrüner, Hirschhorn; Max Unterbauer, Wurmannsquick und Heinrich Klinglbrunner, Langeneck, eingeholt werden.

Der Marktgemeinderat beschließt: Bürgermeister Thurmeier wird ermächtigt sich für das günstigste Angebot, ca. 21.000 Euro, der oben genannten Firmen zu entscheiden.

Abstimmung:  17 : 0


5. Bauantrag XXX Egelsberg; Antrag auf Änderungsgenehmigung

XXX beantragt beim Landratsamt Rottal-Inn die Genehmigung für eine wesentliche Änderung ihrer Biogasanlage gemäß § 16 BImSchG sowie den entsprechenden Vorschriften der Anlage zur 4. BImSchV. Die Änderung umfasst Erweiterung der BHKW-Anlage mit einem dritten BHKW zur Flexibilisierung und damit verbunden Schaffung eines weiteren BHKW-Raumes im östlichen Bereich der bestehenden Maschinenhalle, Erhöhung der installierten Gesamtfeuerungswärmeleistung auf 2.044kW bei gleichbleibender Bemessungsleistung, Betrieb eines Dampfgeneratoraggregates zur Nutzung der Abgasabwärme, Änderungen im Bereich der Annahmedosierung mit Einbringtechnik, Anpassung der Einsatzstoffe (24,7 t pro Tag), Neubau eines zusätzlichen Endlagers (Durchmesser 24 m, Höhe 8 m) mit Tragluftdach (Gasspeicher), Erweiterung des Zwischenbauwerks, Errichtung einer Vorgrube (Erdtank, Einbau eines Öllagerraumes in die bestehende Maschinenhalle, Neubau einer Überdachung der Feststoffbeschickung, Neubau einer Trocknungsanlage, Neubau einer Fassfüllanlage, Neubau einer Maschinen- und Bergehalle (Länge 80m, Breite 25 m), Errichtung einer Umwallung, Überführung vom Baurecht ins Immissionsschutzrecht. Das Landratsamt Rottal-Inn bittet den Markt um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den geplanten Maßnahmen. Der Marktgemeinderat beschließt: Dem Antrag XXX wird das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmung: 17 : 0


6. Bebauungsplan Sportplatzsiedlung II:
Beschluss über Bedenken und Anregungen;
Bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfes (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes Sportplatzsiedlung II wurden von den Bürgern keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Es wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt:
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn                Eggenfelden
Amt für Landwirtschaft u. Forsten                Pfarrkirchen
Deutsche Telekom Technik GmbH                     Regensburg
Amt f. Ländl. Entwicklung  Niederbayern           Landau /Isar
E-on Bayern AG (Bayernwerk)                     Regensburg
Gemeinde Mitterskirchen 
Landesamt für Denkmalpflege                     München
Landratsamt Rottal-Inn Tiefbauabteilung           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Kreisbrandrat           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Naturschutzbehörde      Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Kreisbaumeister           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Technischer Umweltschutz Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn Gesundheitsamt           Pfarrkirchen
Polizeiinspektion Eggenfelden 
Stadt Eggenfelden 
Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle           Pfarrkirchen
Vermessungsamt Pfarrkirchen 
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 
Regierung v. Niederbayern                     Landshut

Keine Stellungnahme wurde abgegeben, bzw. keine Einwendungen wurden erhoben von:
Amt f. Ländl. Entwicklung Niederbayern            Landau/Isar
Gemeinde Mitterskirchen
Landesamt für Denkmalpflege                       München
Landratsamt Rottal-Inn Tiefbauabteilung           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn, Kreisbaumeister           Pfarrkirchen
Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz  Pfarrkirchen
Polizeiinspektion Eggenfelden
Stadt Eggenfelden
Staatl. Bauamt Passau, Servicestelle              Pfarrkirchen
Vermessungsamt                                    Pfarrkirchen
Regierung von Niederbayern                        Landshut


Anregungen und Hinweise wurden vorgebracht von:

a. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf:
Anregung bzw. Hinweis:
Gemäß § 55 WHG soll das Niederschlagswasser vorrangig versickert werden. Aus Gewässerschutzgründen sind jedoch punktuelle Versickerungen über Sickerschächte zu vermeiden. Anzustreben sind flächige Versickerungen. Die Bemessung von Rückhalteeinrichtungen ist im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen und muss u. a. die Einleitungsanforderungen der betroffenen Gewässer berücksichtigen. Auf Grund der Erhöhung der befestigten Flächen ist eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser erforderlich. Daneben besteht mit der Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis.

Abwägung:
 Die Anregungen bzw. der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für die zusätzliche zentrale Einleitung von Niederschlagswasser wird im Zuge der Erschließungsplanung eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.

b. Bayernwerk AG:

Hinweise:
Grundsätzlich bestehen keine Einwendungen. Versorgungsanlagen der Bayernwerk AG sind lt. Panunterlagen nicht betroffen. Die elektrische Erschließung erfolgt voraussichtlich aus dem bestehenden Netz.
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Baugebietes sind Niederspannungskabel und Verteilerschränke erforderlich. Für die Unterbringung dieser Anlagenteile in den öffentlichen Flächen sind die DIN-Vorschriften DIN 1998 zu beachten. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Eine rechtzeitige Koordination mit dem Stromversorger sollte drei Monate vor der Baumaßnahme erfolgen.
In den Bestandsplänen sind Kundenkabel für Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, wenn der Anlageneigentümer einen Betriebsservicevertrag für Kabel mit der Bayernwerk AG abgeschlossen hat. Sollte kein Vertragsverhältnis bestehen besteht auch keine Dokumentation und Auskunftspflicht.
Abwägung:
Die Hinweise der Bayernwerk AG werden zur Kenntnis genommen und beachtet.

c. Deutsche Telekom Technik GmbH:
Hinweis:
Die Deutsche Telekom Technik ist für die Telekom Deutschland GmbH zuständig und bevollmächtigt alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen und entsprechende Stellungnahmen bei Bauleitverfahren abzugeben. Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. (s. Bestandsplan) Diese Linien sollten  nicht verändert oder beschädigt werden.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen wird auf das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdischer Ver-und Entsorgungsanlagen hingewiesen.
Abwägung:
Die Telekommunikationslinien werden rechtzeitig geprüft und bei der weiteren Planung beachtet.
Unter Pkt. 5.2 der Textlichen Festsetzungen wird bereits ausreichend auf die erforderlichen Abstandsvorschriften bei Baumpflanzungen hingewiesen.  

d. Kreisbrandrat:
Hinweise:
Es wird auf den Art. 5 Bay.BO (Zugänge und Zufahrten auf Grundstücken) und die DIN 14090 (Richtlinien über Flächen für die Feuerwehren auf Grundstücken) hingewiesen.
Die Löschwasserversorgung sollte mit der öffentlichen Wasserleitung so gesichert werden, dass bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten nach DIN 3222 ein Förderstrom von 48 cbm über 2 Stunden bei einer Förderhöhe von 3-4 bar erreicht wird.
Der Abstand der Hydranten untereinander sollte nicht größer als 120 Metzer sein. Hydranten müssen außerhalb des Trümmerschatten am Fahrbahnrand eingebaut werden. Wo die geforderte Leistung der Wasserleitung nicht ausreicht und im Umkreis von 300 m keine ausreichende unabhängige Löschwasserversorgung zur Verfügung steht, sind Löschwasserbehälter mit mindestens 150 cbm Wasserinhalt zu erstellen.
Abwägung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Grundstückszufahrten und Flächen für die Feuerwehr sind durch die direkte Straßenanbindung ausreichend vorhanden.
Durch die zentrale Trinkwasserleitung mit Hydranten kann gleichzeitig die erforderliche Löschwasserversorgung sicher gestellt werden.

e. Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn:
Hinweise und Bedenken:
Da die Verkehrserschließung der Parzellen 1 und 2 über eine Stichstraße ohne Wendeplatz erfolgt, werden aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“ Bedenken angemeldet. Um ein Rückwärtsfahren zu vermeiden sollte eine ausreichend dimensionierte Wendemöglichkeit mit mindestens 18 m, besser 22 m Durchmesser vorhanden sein. Da kein Wendeplatz geplant ist müssen die Abfallbehälter zur nächsten, ganzjährlich befahrbaren Straße gebracht werden. Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden sollten die Grundstückseigentümer rechtzeitig schriftlich auf diese Problematik hingewiesen werden.
Abwägung:
 Die Parzellen 3 und 4 werden direkt von der bestehenden Ringstraße her erschlossen. Für die Parzellen 1 und 2 beträgt die Entfernung von Garagenzufahrt bis zur bestehenden ganzjährlich befahrbaren Ringstraße lediglich max. 30 m. Da gleichzeitig die neue Stichstraße kaum eine Steigung haben wird ist dies für jedermann zumutbar. Die Gemeinde wird die Anlieger vor dem Grundstückskauf darauf hinweisen.   

f. Landratsamt Rottal-Inn Gesundheitsamt, SG 34:

Unter folgenden Voraussetzungen besteht grundsätzlich Einverständnis zur Ausweisung des Wohngebietes:
Das Baugebiet ist an die zentrale Wasserversorgung des Marktes Wurmannsquick anzuschließen. Alle Trinkwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch darf dann nur noch aus der öffentlichen Wasserversorgung entnommen werden. Das Hausabwasser ist der kommunalen Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen und darf nicht chemisch verunreinigt werden. Feste Abfallstoffe sind über die zentrale Müllabfuhr zu entsorgen.
Auf die Errichtung von genügend Kinderspiel-und Bolzplätzen wird hingewiesen.

Abwägung:
Das Baugebiet wird an die zentrale Wasserversorgung des Marktes angeschlossen. Die Abwässer werden der kommunalen Abwasserbeseitigung zugeführt.
Da der ländlich geprägte Ort Rogglfing für Kinder vielfältige Spielmöglichkeiten offen hält besteht keine zwingende Notwendigkeit, einen zusätzlichen Kinderspielplatz zu erstellen. Außerdem besteht bereits in einer Entfernung von ca. 500 m neben dem Badeteich ein öffentlicher Bolzplatz der jedermann zu Verfügung steht. Ein Spielplatz ist ebenfalls in der Siedlung „Am Schloßberg“ vorhanden.

g. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Hinweis:
Da im Ortsgebiet und im Umfeld mehrere landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung liegen, sollte bei den Planungen Rücksicht genommen werden, dass deren Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Zudem grenzt das überplante Gebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Daher sollte zumindest per Planzeichen bzw. in den textlichen Festsetzungen auf potentielle landwirtschaftliche Emissionen und auf ganzzeitlich bedingte Geruchsbeeinträchtigungen hingewiesen werden.

Abwägung:
In den Textlichen Festsetzungen wird noch folgender Absatz ergänzt:
Landwirtschaftliche Emissionen:
In unmittelbarer Umgebung des Plangebietes muss mit von der Landwirtschaft ausgehenden Emissionen, wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch soweit sie über das übliche Maß hinausgehen, gerechnet werden. Im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung sind diese Emissionen zu dulden, auch wenn diese nach dem Feierabend, an Sonn-und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden.


h. Landratsamt Rottal-Inn, Naturschutzbehörde:

Hinweise:
1. Mit der Anwendung der Eingriffsregelung besteht Einverständnis. Das Ergebnis des Kompensationsumfanges sollte jedoch keine Schätzung sein, sondern eine beschlussmäßige Festlegung.
2. Für den Ausgleich ist die konkrete Fläche festzulegen. (Fl. Nr. und Gemarkung) und die konkrete Größe der Abbuchungsfläche.
3. Für die verwendete Ausgleichsfläche (Ökokontofläche?) ist ein Gestaltungs-Pflege- und Entwicklungsplan ausarbeiten zu lassen mit allen relevanten Inhalten, wie sie für die Meldung an das Bayerische Ökoflächenkataster erforderlich sind. Der Plan ist von einem Landschaftsplanungsbüro zu erstellen. Die UNB muss den Plan billigen.
4. Die verwendete Ausgleichsfläche (Ökokontofläche?) muss entweder über einen Ausgleichsbebauungsplan gesichert werden oder über eine dingliche Sicherung zugunsten des Freistaates Bayern (Grunddienstbarkeit).

Abwägung:

Die laut Begründung Punkt 6.7 ermittelte  Ausgleichsfläche von 1.300 qm wird zur Verfügung gestellt.
Der Ausgleich erfolgt auf Grundstück Fl. Nr.1411 Gemarkung Martinskirchen.
Der geforderte Pflege- und Entwicklungsplan für das Ökokonto des Marktes Wurmannsquick wurde bereits bei der Firma Coplan in Auftrag gegeben. 
Die geforderte Ausgleichsfläche kann vom Konto des bereits in Auftrag gegebenen Pflege-und Entwicklungsplanes mit der Fläche FlNr.1411 der Gemarkung Martinskirchen abgebucht werden.


Abstimmung: 17 : 0

 

7. Wasserversorgung: Zweckvereinbarung mit Mitterskirchen;

Bürgermeister Thurmeier erläutert kurz die Zweckvereinbarung für die gegenseitige Wasserversorgung zwischen dem Markt Wurmannsquick und der Gemeinde Mitterskirchen.

Der Marktgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung einstimmig zu.

Abstimmung: 17 : 0

 

8. Abwassermaßnahmen:   weiteres Vorgehen;

Das Landratsamt Rottal-Inn fordert zur beantragten Bescheidsverlängerung einen Gemeinderatsbeschluss über die zeitliche Umsetzung der noch durchzuführenden Abwassermaßnahmen. Bürgermeister Thurmeier stellt einen allgemeinen Zeitplan vor. In der nächsten Sitzung wird ein genauer und konkreter Zeitplan vorgestellt und beschlossen.
 

 

9. Wünsche und Anträge:
Eckbauer: Spiegel bei Ziegelfeldstraße Vorfahrt prüfen
                 Spiegel bei Feuchtgruber Hans prüfen

 

 

Wurmannsquick, den …………………………………………

Vorsitzender: ………………………………   Schriftführer: ………………………………