Sitzungsprotokoll vom 03.03.2016

Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am Donnerstag, den 03.03.2016 im

Rathaus in Wurmannsquick.

 

 

Die 16 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister Georg Thurmeier;

Gemeinderäte: 2. Bgm. Renate Mooser, 3. Bgm. Sepp Rettenbeck, Dr. Armin Bauhuber, Hermann Dorfner, Günter Eckbauer, Josef Fraunhofer, Johann Joachimbauer, Stephan Reff, Andreas Ries, Maria Sextl, Josef Strobl, Florian Wald, Franz Weinfurtner;

Nicht anwesend waren: Rainer Hausladen, Fritz Lohr, Erwin Werner;

Die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates ist gegeben und wurde festgestellt.

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Georg Thurmeier

Schriftführer: W. Schreiber

 

1. Verlesen des öffentlichen Teiles der letzten Sitzungsniederschrift, der einstimmig genehmigt wurde.

Abstimmung: 14 : 0

 

2. Information:

-Einladung zum Bürgerschießen vom 17.3. bis 20.03.

-Termine für Bürgerversammlungen, 5.4. Hirschhorn, 06.04. Rogglfing, 12.04. Wurmannsquick;

 

MGR Dorfner nimmt ab jetzt an der Sitzung teil.

 

3. Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung:

a. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern;

Der Marktgemeinderat hat die Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. September 2015, und den aktuellen Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen.

Der Marktgemeinderat beschließt nunmehr den Abschluss der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.Inn, in der vorliegenden Entwurfsfassung.

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZuVOWiG grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 der Zweckvereinbarung im nachfolgend genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vereinbarungsentwurfes auf zwei Jahre ab Wirksamwerden – unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 VS festgelegt.

b. Antrag auf Mitgliedschaft beim Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“

Der Markt Wurmannsquick beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 07.05.2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.05.2014 den Beitritt des Marktes Wurmannsquick zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft)

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZuVOWiG grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 der Zweckvereinbarung im nachfolgend genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):

  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
  • 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

Die Mitgliedschaft wird nur für den Fall beantragt, dass eine Zweckvereinbarung nicht zustande kommt.

Abstimmung: 14 : 0

 

4. Rogglfing: Erneuerung der Ortsdurchfahrt, Vorstellung des Vorentwurfes;

Bürgermeister Thurmeier stellt dem Marktgemeinderat den vom Ing. Büro Coplan Eggenfelden ausgearbeiteten Vorentwurf vom 29.02.2016 für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße PAN 8 in Rogglfing vor. Der Vorentwurf wurde bereits bei einem Termin vor Ort mit Vertretern des ALE, der Teilnehmergemeinschaft, der Tiefbauabteilung des Landkreises, sowie dem Bürgermeister erörtert. Die Erneuerung der Ortsdurchfahrt beginnt beim Anwesen XXX Dorfstraße 2 und endet nach dem Anwesen XXX Dorfstraße 29, wobei die Gesamtlänge der Baustrecke 0,547 km beträgt. Die Breite der asphaltierten Fahrbahn beträgt durchgehend 5,50 Meter, zuzüglich jeweils 50 cm als Bankett. Im Bereich der Einmündung der Grasenseer Straße in die Dorfstraße (PAN 8) wird eine Ableitung des Regenwassers aus der Grasenseer Straße vom Landkreis gefordert. Ab dem Anwesen Dorfstraße 7 wird ortseinwärts ein Gehweg errichtet. Dieser Weg endet an der Treppe zur Sportplatzsiedlung. Ein weiterer Gehweg beginnt ab der Einmündung der Bachstraße bei der Kirche und verläuft entlang der Dorfstraße bis zum Bauende bei der Brücke. Die Gehwege werden gepflastert.

 

5. Pilotprojekt „Rottal-Inn blüht auf“: Beratung und Entscheidung über die Teilnahme;

Der Bund Naturschutz startet im Landkreis das Projekt „Rottal-Inn blüht auf“. Dabei sollen die Kommunen gemeindeeigene Flächen melden, welche dann im Rahmen des Projektes bepflanzt werden. Die Kosten die von den teilnehmenden Gemeinden selbst zu tragen sind, belaufen sich auf ca. 1.000.- €. Der Landkreis selbst beteiligt sich nicht am Projekt. Im Verlauf der Beratung wurde deutlich, dass der Markt derzeit über keine geeigneten Flächen verfügt und die Kosten relativ hoch sind. Außerdem würden dann für die weitere Pflege der Flächen Folgekosten anfallen. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Markt Wurmannsquick beteiligt sich nicht am Projekt.

Abstimmung 13 : 1 (dagegen)

 

6. Tennisclub Wurmannsquick e.V.: Antrag auf Erlass der Pacht;

Der TC Wurmannsquick zahlt für das Tennisgelände an der Eggenfeldener Straße, welches sich im Eigentum des Marktes befindet eine jährliche Pacht von 1.800.-€. Der Verein beantragt den Erlass der Pacht. Als Begründung führt der TC an, dass er völlig unabhängig wirtschaftet und sämtliche Kosten und Nebenkosten selbst trägt. Diese belaufen sich laut Kassenbericht 2014/15 auf 4.470.-€. Der Marktgemeinderat beschließt: Dem TC Wurmannsquick wird künftig die Pacht für das Tennisgelände erlassen. Mit anderen Vereinen, die ebenfalls öffentliche Gebäude nutzen, soll wegen einer Beteiligung an den Unkosten gesprochen werden.

Abstimmung: 14 : 0

 

7. Breitbandausbau: Vergabebeschluss;

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Nachtragsangeboten von der Telekom Deutschland GmbH vom 17.02.2016 mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 483.205 Euro und Inexio vom 17.02.2016 mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt 752.866 Euro und beschließt, der Telekom Deutschland GmbH den Auftrag für die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme zu erteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswahlentscheidung bekannt zu machen und den Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Regierung von Niederbayern den notwendigen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.

Abstimmung: 14 : 0

 

8. Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED Leuchten;

Das Bayernwerk bietet die Umrüstung der restlichen, im Gemeindegebiet noch vorhandenen HME Leuchtmittel auf LED Technik zum Bruttopreis von 61.686,34 € an. Der Marktgemeinderat beschließt: Das Angebot des Bayernwerkes wird angenommen. Die Umrüstung kann erfolgen.

Abstimmung: 14 : 0

 

9. Baugebiet „Eglsee V“: Vergabe der Planungsarbeiten;

Dem Marktgemeinderat wird das Honorarangebot des Ing. Büros Breinl aus Reisbach für die Erstellung eines Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht, sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen und erläutert. Das Gesamthonorar beträgt brutto 16.627,18 €. Der Marktgemeinderat beschließt: Das Ing. Büro Breinl wird mit der Planung des Baugebietes „Eglsee V mit Grünordnungsplan und Umweltbericht“ gemäß ihrem Honorarangebot Nr. 317 vom 20.02.2016 beauftragt.

Abstimmung: 14 : 0

 

10. Feuerwehren: Einbau der digitalen Funkgeräte, Vergabe;

Für den Einbau der neuen digitalen Funkgeräte in die Feuerwehrfahrzeuge wurden von den Firmen Haberl Arnstorf, Sonnenburg Eggenfelden und 2.4 Pfarrkirchen Angebote abgegeben. Außerdem bietet die Fa. Geidobler aus Soyen den Einbau der Geräte in das von ihr gelieferte MZF der Feuerwehr Hirschhorn an. Der Marktgemeinderat beschließt: Der Auftrag wird an die Fa. Haberl aus Arnstorf als günstigstem Bieter zum Angebotspreis von brutto 9.562,84 € vergeben. Die Fa. Geidobler kann den Einbau der Geräte in das Hirschhorner MZF zum Preis von brutto 1.059,10 € vornehmen.

Abstimmung: 14 : 0

 

11. XXX Woching: Antrag auf Anschluss an die Kläranalange Höllbruck;

Herr XXX, wohnhaft in Woching bei Pfarrkirchen beantragt den Anschluss seines Anwesens Grasensee 21, 84367 Tann an die Kläranlage in Höllbruck. Der Markt Tann hat dem Antrag zugestimmt und eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und dem Markt Wurmannsquick ausgearbeitet. Diese wird dem Marktgemeinderat vorgestellt. Der Marktgemeinderat beschließt: Das Anwesen XXX Grasensee 21 kann an die Kläranlage Höllbruck angeschlossen werden. Der Anschluss und die Abrechnung der Beiträge und Gebühren erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung sowie der Entwässerungssatzung des Marktes Wurmannsquick. Der vorliegenden Vereinbarung mit dem Markt Tann wird zugestimmt.

Abstimmung: 14 : 0

 

12. 380 kV-Leitung: Schreiben des Marktes Wurmannsquick;

Bürgermeister Thurmeier trägt dem Marktgemeinderat ein von 3. Bgm. Sepp Rettenbeck verfasstes Schreiben an Herrn Ministerpräsident Horst Seehofer, sowie an die Staatsminister Ilse Aigner und Dr. Markus Söder bezüglich des Ausbaues der 220 kV-Leitung von Altheim bis Matzenhof auf 380 kV und laufendes Raumordnungsverfahren vor. Der Marktgemeinderat beschließt: Das vorgestellte Schreiben wird an Herrn Ministerpräsident und an die beiden Minister gesandt.

Abstimmung: 13 : 1

 

Wurmannsquick, den …………………………………………

 

Vorsitzender: ………………………………   Schriftführer: ………………………………